Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Der Hauptausschuss stimmt dem beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages der WBVG zu.






Herr Krakow beantragt das Radebrecht für Herrn Dr. Cattien.


Abstimmung:

Ja 8

Nein 0

Enthaltung 0


Frau Lichtblau erklärt die Sachdarstellung.

Mit Inkrafttreten der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg war die Überarbeitung der Gesellschaftsverträge aller kommunalen Unternehmen und Beteiligungen vorgeschrieben.

Bei der Überarbeitung des Gesellschaftsvertrages wurde parallel die Kommunalaufsicht einbezogen. Über die Implementierung der §§ 96 und 97 BbgKVerf hinaus wurde eine komplette Überarbeitung des Gesellschaftsvertrages der WBVG von der Kommunalaufsicht eingefordert.

Tenor bei der Überarbeitung des Gesellschaftsvertrages ist die verstärkte Einflussnahme der Gesellschafter.

Gleichzeitig wurde die Glättung des Stammkapitals nach der Euroumstellung vorgenommen. Der zum Ausgleich benötigte Betrag wird aus der Rücklage entnommen.


Frau Lichtblau geht auf die einzelnen Paragrafen ein und informiert über Änderungen.


Zu § 2 erklärt sie, dass Unternehmensgegenstand der Gesellschaft die Einrichtung, Bewirtschaftung und Betreuung von Bauten und Grundstücken gemäß dem Zweck der Gesellschaft ist.

Die Gesellschaft erfüllt öffentliche Zwecke im Sinne der Kommunalverfassung.


Gemäß § 3 beträgt das Stammkapital 51.200,00 €. Nachschüsse im Sinne von § 26 ff. GmbHG sind ausgeschlossen.


Es erfolgt eine Diskussion zu § 6 (Geschäftsführung) und § 7 (Gesellschafterversammlung).


Die Aufgaben der Gesellschafterversammlung im § 8 wurden umfassend ergänzt.

Herr Fillmer bittet, den Absatz 4 bezüglich der Beschlussfassung mit einer drei Viertel Mehrheit zu prüfen.


Weiterhin geht Frau Lichtblau auf den § 9 ein.

Herr Fillmer erkundigt sich, wer im Aufsichtsrat von Peitz Mitglied ist.

Frau Lichtblau führt aus, das sie von Frau Hölzner beauftragt ist. Des Weiteren gehört Herr Chrobot dem Aufsichtsrat an. Außerdem wurden von Peitz sowie den übrigen Gesellschaftern zwei Steuerberater in den Aufsichtsrat entsandt.


Es erfolgt eine Diskussion zu Absatz 4. Herr Fillmer fragt nach, ob durch die Personalvertretung (Frau Noack, WBVG) eine Vorteilnahme besteht.

Frau Lichtblau informiert, dass der Aufsichtsrat Empfehlungen zu den Beschlüssen abgibt.

Herr Cattien stimmt dem zu.

Der Aufsichtsrat übt im Wesentlichen seine Funktion als Kontrollorgan aus.


Weiterhin entsteht eine rege Diskussion zu § 15 (Verfügung über Geschäftsanteile), ebenso über § 16 (Kündigung der Gesellschaft) und § 17 (Auflösung und Abwicklung der Gesellschaft).


Herr Bothe erkundigt sich nach dem Mehrheitsbeschluss. Herr Cattien informiert, dass es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine einfache Mehrheit würde demnach reichen.


Herr Fillmer ist der Meinung, die Gesellschaft zu veräußern.


Herr Krakow erkundigt sich nach der Größe der Gesellschafterversammlung und nach dem entsprechenden Stimmenanteil.

Der Stimmenanteil richtet sich nach den Stammeinlagen. In der Gesellschafterversammlung sind die drei Hauptverwaltungsbeamten bzw. die von ihnen beauftragten Personen vertreten.


Frau Lichtblau und Herr Cattien geben zu bedenken, dass die Gesellschaft nicht so leicht aufgelöst werden kann.

Herr Cattien erklärt, dass erst ein Käufer gefunden werden müsste, dann die Zustimmung der anderen eingeholt und die Kommunalaufsicht mit einbezogen werden müsste.





Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …8…….

Davon anwesend …8…


Abstimmung ……6… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …2… Enthaltungen