Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Einwohnerbeteiligungssatzung.





Gemäß § 13 BbgKVerf beteiligt und unterrichtet die Gemeinde die betroffenen Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten mittels verschiedener Formen kommunaler Einwohnerbeteiligung.

Die Formen der Einwohnerbeteiligung sind in der Hauptsatzung zu regeln (HS § 3).

Einzelheiten sind in einer gesonderten Einwohnerbeteiligungssatzung zu regeln.


Wir empfehlen den Beschluss der neuen Einwohnerbeteiligungssatzung gemäß dem vorliegenden Entwurf. Zusätzlich aufgenommen wurden gemäß neuer Hauptsatzung die § 4 und § 5 als weitere Formen der Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner.



Anlage: Entwurf der Einwohnerbeteiligungssatzung





Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …9…….

Davon anwesend …7…


Abstimmung ……7… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen