Beschluss:






Herr Blümel erläutert nochmal die Problematik des Trägerwechsels der Kita Peitz ins Amt. Bezüglich der Zuständigkeiten des Kita-Ausschusses der Stadt Peitz und der Trägerschaft des Amts Peitz gab es einige Unklarheiten. Herr Blümel betont im Diskussionsprozess immer darauf hingewiesen zu haben, dass nach dem Trägerwechsel auch die Zuständigkeiten des Kita-Ausschusses Änderungen unterworfen sein werden. Der Amtsausschuss wird zukünftig selbst oder durch einen extra Ausschuss über Kindereinrichtungen des Amtes befinden. Der Kita-Ausschuss soll zukünftig weiter existieren und die Belange der Eltern und Kinder vertreten. Die Fragen des Objektes und des Personals werden auf Amtsebene entschieden.

Herr Villwock legt dar, dass als die Änderung der Trägerschaft beraten wurde es von Seiten der Verwaltung nicht deutlich gemacht wurde, dass ein Trägerwechsel auch die Mitwirkung des Kita-Ausschusses ändern würde. Er war davon ausgegangen, dass der Kita-Ausschuss wie bisher arbeiten würde.

Herr Bölsterling bestätigt hingegen die Aussage von Herrn Blümel.

Herr Villwock sieht Verschlechterungen für die Peitzer Kita, wenn der Amtsausschuss insbesondere die Vertreter Herr Fillmer und Herr Krakow auch auf Grund ihres Alters über die Belange der Kinder entscheiden sollen.

Frau Weichert-Glaser teilt diese Meinung nicht und sieht für die Eltern weiterhin die Möglichkeit ihre Wünsche und Kritiken an die Verwaltung bzw. an die Verantwortlichen Politiker heran zutragen.



Zu den weiteren Zuständigkeiten des Ausschusses erläutert Herr Ackermann die Vorlage.

Da der Ausschuss zukünftig nicht mehr für Kita-Angelegenheiten zuständig sein soll, kann der Punkt 5.2. gestrichen werden. Herr Blümel bittet den Ausschuss zukünftig auch über die Belange der Asylbewerber zu beraten. Im Punkt 5.7. zählen zu den Randgruppen auch die Asylbewerber.

Es wird über die Richtlinie der Stadt Peitz über die Ehrung bedeutender sportlicher Leistungen und Verdienste in der ehrenamtlichen Sportvereinsarbeit beraten. Frau Wunderlich hat diese Richtlinie vorgelegt um diese auf einen aktuellen Stand zu bringen.

Im Punkt 5.8. soll die Zuständigeit für diese Richtlinie festgelegt werden.



Herr Ackermannfasst den TOP zusammen und bittet um Abstimmung mit den eingebrachten Änderungen und Ergänzungen.

Die Ausschussmitglieder stimmen zu.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …7…….

Davon anwesend ……



Abstimmung …7…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen