Beschluss:






a) Gestaltung Sportplatz Fischerstraße und angrenzende Flächen

Frau Donath teilt mit, dass der Bereich Schulportplatz Fischerstraße in das Stadtumbaugebiet einbezogen werden kann. In diesem Zusammenhang soll die vorhandene Sportanlage im Zuge der notwendigen Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen so umgestaltet werden, dass mit dem Schulsport auch eine öffentliche Nutzung möglich ist. Eine Finanzierung über das Förderprogramm Stadtumbau-Ost ist in Aussicht gestellt, der Eigenanteil wird über den Amtshaushalt getragen.

Die östlich angrenzenden Flächen zwischen dem Containerstellplatz und der Autowerkstatt könnten in die Gestaltung einbezogen werden. Im Zusammenhang mit den Rückbauten der Wohnblöcke wäre z.B. die Modellierung einer Hügellandschaft mit Integrierung von Freizeitangeboten (Skaten, BMX, Rodeln) möglich.



Es wird diskutiert.



Einer Gestaltung der Flächen zwischen dem Containerstellplatz und der Autowerkstatt für Freizeitangebote wird nicht zugestimmt.





b) Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses, Festungsgraben



Frau Müller stellt den Anwesenden den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines EFH vor. Die vorhandene Baulinie soll für das zu errichtende Wohngebäude aufgenommen werden.



Es wird diskutiert.



Der Bauvoranfrage wird zugestimmt. In diesem Bereich befindet sich ein Graben. Es ist ein Abstand von 5,00 m zum Graben von Bebauung freizuhalten.



Abstimmung: 5 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen



c) Neugestaltung der Fassade Gubener Straße 17A



Frau Müller informiert die Anwesenden über die künftige Nutzung des Gebäudes. Die neuen Betreiber wollen das Gebäude als Gaststätte nutzen, speziell als „American Diner and Sportsbar“. Der Nutzung kann entsprochen werden, da das Geschäft bisher bereits in ähnlicher Form betrieben wurde.

Im eingereichten Antrag wird die Werbeanlage mit einer 3D-Folie an das vorhandene Flachdach aufgebracht. Direkt auf das Flachdach wird ein auskragender Werbekörper mit der Aufschrift „Sunnyside Inn“ gesetzt. Die Einzelbuchstaben der Werbeanlage werden mit LED-Leuchten angestrahlt.

Das Grundstück liegt im Sanierungsgebiet, gegenüber dem Einzeldenkmal Gubener Straße 2. Die Gestaltung entspricht nicht den Festsetzungen der Gestaltungssatzung.



Es wird diskutiert.



Der BVUA gibt folgende Empfehlung:

Grundsätzlich wird der geplanten Nutzung des Gebäudes zugestimmt.

Der Fassadengestaltung wird in der eingereichten Form nicht zugestimmt, da sich das Gebäude im Sanierungsgebiet, im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung befindet.

Mit den Nutzern sollte dazu nochmals ein Gespräch geführt werden.



Abstimmung: 1 Ja-Stimme 4 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen





d) Neubau eines Einfamilienhauses, Alte Bahnhofstraße 91



Frau Donath teilt mit, dass das alte Wohnhaus auf dem o.g. Grundstück abgerissen und ein neues EFH mit einem Walmdach (25° Dachneigung) errichtet werden soll.



Es wird diskutiert.



Der BVUA stimmt dem geplanten Neubau des EFH zu.



Abstimmung: 5 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……



Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen