Beschluss:

 

 


 

Herr Blümel erklärt, dass viele Sozialfälle dem Amt nicht bekannt sind, seitdem es die Sozialämter nicht mehr auf Amtsebene gibt. Viele Menschen in Armut und mit Suchtproblemen werden durch den Werg.eV betreut. Leider nimmt die Anzahl der Bedürftigen immer mehr zu. Ihm liegt eine Liste vor, auf derer die Anzahl der betroffenen Personen und Familien aus allen amtsangehörigen Kommunen aufgeführt sind, die durch den Werg.eV betreut werden.

Leider reichen die finanziellen Mittel des Vereins nicht aus, so dass eine Schließung droht. In diesem Fall steht die Verwaltung des Amtes in der Pflicht, den Betroffenen zu helfen (z.B. bei Zwangsräumung und Obdachlosigkeit).

Eine monatliche Zuwendung von 1000 € würde helfen, dass der Verein weiter arbeiten kann.

In der anschließenden Diskussion stimmt man überein, dass diese Unterstützung vorerst für 1 Jahr gewährt werden soll. Das Geld soll aber nicht zusätzlich in den HH aufgenommen, sondern durch andere Einsparungen ausgeglichen werden.  Außerdem sollte man sich zusätzlich um Unterstützung an den Landkreis wenden.

 

Die Mitglieder sprechen sich einstimmig für die Unterstützung aus.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  …8……  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen