Beschluss:




Herr Haas bezieht sich auf die vorliegenden Informationen des Ordnungsamtes (Anlagen zur Niederschrift), nachfolgende Änderungen sind dem Ordnungsamt mitzuteilen:

- Der Strauch (Vattenfall) wurde noch nicht beschnitten, damit ist die Frist nicht eingehalten.

- Der benannte Radweg ist ein Gehweg und es betrifft die Bushaltestelle in Richtung Guben.


Der Bürgermeister informiert darüber, dass die Förderung für die Baumaßnahme Brücke/Friedhofsweg Turnow von 75% auf 50% reduziert wurde. Die entsprechende Förderrichtlinie gibt es dazu seit im Mai 2013. Bei der Beschlussfassung zur Baumaßnahme im April 2014 wurde nach mündlicher Absprache mit dem Landesamt noch von einer 75%igen Förderung ausgegangen.

Die Gemeindevertretung wird gebeten, sich kurzfristig zu positionieren, wie weiter verfahren wird.

Herr Ruhl kritisiert, dass die Mitarbeiter des Bauamtes diese Gesetzesänderung nicht kannten und sich 7 Monate auf telefonische Aussagen verließen.

Herr Ernst merkt an, dass damit ca. 70.000 Euro für die Baumaßnahme fehlen und der Gemeinde aufgrund der falschen Aussagen ein Vermögensschaden entstehe. Das sollte so nicht hingenommen werden. Es sollte geprüft werden, wie man dagegen vorgehen könne.

Das Projekt als Ganzes sollte jedoch nicht infrage gestellt werden, insbesondere wegen der Bedeutung für die Ortsverbindung, den Busverkehr und für örtliche Unternehmen.


Die Amtsdirektorin bekräftigt, dass bisher keine schriftliche Zusage vorlag, die mündlichen Absprachen missverständlich waren. Bei der Antragstellung der Förderung durch die Gemeinde Tauer gab es 2011 noch die 75%ige Förderung. Ohne vorliegende Planung und ohne Baugenehmigung bei Hochbaumaßnahmen kann inzwischen kein Förderantrag mehr gestellt werden. Ein Anspruch/Recht auf Förderung bestehe allerdings nicht. Sie möchte weitere Fördermöglichkeiten prüfen und bittet deshalb, eine Entscheidung zum Thema erst danach Ende Januar/Februar zu treffen.


Der Bürgermeister schlägt vor, die Entscheidung zur Baumaßnahme bis Februar zu verschieben.

Zuvor möchte er von der Verwaltung eine chronologische Zuarbeit, die den gesamten Vorgang nochmal aufzeigt, - was, wann, wie, durch wen vereinbart und besprochen wurde. Dazu soll eine schriftliche Stellungnahme vom Bauamt erfolgen und vor der Sitzung im Februar der Gemeindevertretung vorgelegt werden.


Keine weiteren Anfragen/Informationen.

Ende des öffentlichen Teils der Sitzung.



Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen