Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Empfehlung

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Beschluss der Hauptsatzung der Stadt Peitz mit den Festlegungen/Änderungen gemäß Protokoll.







Frau Krüger erläutert kurz den Sachstand und informiert über die eingegangenen Änderungsvorschläge der Fraktionen. Die Vorschläge wurden in den Entwurf eingearbeitet.


Diskussion zu § 6 der Hauptsatzung.

Herr Fillmer spricht im Abs. 2 den Punkt 1 und 4 an.

Im Punkt 1 bittet er den Satz … „einschließlich Planungsleistungen und Aufträge an Planungs- und Projektierungsbüros “… zu ergänzen,

Die Fraktion der SPD/DIE LINKE schlägt vor, den Wert im Punkt 4 von 10 T€ auf 5 T€ zu senken.


Herr Gellner spricht den Punkt 6 an.

Hier soll auf Vorschlag der CDU-Fraktion der Betrag auf 1 T€ herabgesetzt werden.


Nach einer kurzen Diskussion einigen sich die Abgeordneten entsprechend den Vorschlägen den § 6 zu ändern.


Herr Fillmer bittet darum, dass zukünftig auf eine Einhaltung der Planungs- und Objektkosten geachtet wird.


Diskussion zu § 8 der Hauptsatzung.

Frau Krüger informiert, dass der Absatz 2 im § 6 geregelt ist und dieser somit gestrichen werden kann.

Hierzu gibt es keinen Einwand.


Diskussion zu § 9 der Hauptsatzung.

Die CDU-Fraktion schlägt im Absatz 1 vor, den nachfolgenden Satz aufzunehmen:

Die Größe und Zusammensetzung der Ausschüsse wird durch die Stadtverordnetenversammlung bestimmt“.

Weiterhin wird vor der CDU-Fraktion vorgeschlagen, den Abs. 4 zu streichen.

Hierzu gibt es keine Einwendungen.


Diskussion zu § 10 der Hauptsatzung.

Der Vorschlag von der CDU-Fraktion bezüglich einer weiteren öffentlichen Bekanntmachung der Tagesordnung im Internet wird abgelehnt.

Dies soll in der Geschäftsordnung geregelt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bekanntmachung der Tagesordnungen, einschließlich Beschlussvorlagen, Anlagen und Niederschriften des öffentlichen Teils der Sitzungen bereits über das Ratsinformationssystem auf der Internetseite des Amtes Peitz erfolgt.

Ein entsprechender Hinweis soll im Amtsblatt bekanntgegeben werden.


Es erfolgt eine Diskussion über die Einhaltung der Objektkosten.

Herr Schreck ist der Meinung, dass darauf geachtet werden sollte, dass bei Fehlern das jeweilige Ing.-büro zur Rechenschaft zu ziehen ist. Es wird nochmal klargestellt, dass der Kostenrahmen einzuhalten ist.


Herr Fillmer weist auf das Schreiben der SPD/DIE LINKE – Fraktion bezüglich des § 8 hin und verliest dies nochmals.

Zu § 8 Abs. 3:

Ergänzt werden soll, dass der Hauptausschuss über Aufträge an Planungs- und Projektierungsbüros bis zu einer festgesetzten Wertgrenze entscheidet, ansonsten die SVV.

Die Planungen müssen auf die Notwendigkeit des jeweiligen Zweckes ausgerichtet sein. Ebenfalls muss klar sein, wer für Fehlleistungen eintritt, wenn Nacharbeiten notwendig werden.

Zu § 8 Abs. 4:

Der Hauptausschuss entscheidet über die Freigabe zu Ausschreibungen bis zu einer festgesetzten Wertgrenze.

Alle Ausschreibungen sollen öffentlich sein bis auf Dinge der laufenden Verwaltung

Beschränkte Ausschreibungen gibt es nur in begründeten Ausnahmefällen.

Bei der Submission sollen 2 Abgeordnete ständig dabei sein.


Hierzu erfolgt eine Diskussion.

Es wird vorgeschlagen, diese Themen in der Zuständigkeitsordnung zu regeln.


Herr Exler erklärt das Ausschreibungsverfahren laut VOB und informiert über die Aufgaben einer Vergabekommission.


Herr Krakow informiert über Anfragen von Unternehmern, warum sie bei Ausschreibungen nicht berücksichtigt werden.

Herr Bothe möchte wissen, warum die Firmen mit Bieter Nummern betitelt werden.


Bezüglich einer Vergabekommission einigt man sich daraufhin, dass die Fraktionen sich diesbezüglich abstimmen und sich bis zur nächsten SVV positionieren.





Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……8….

Davon anwesend …8…


Abstimmung …8…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen