Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:





Herr Woitow informiert, es gab in der Gemeinde Anfragen zu Feuerbestattungen. Das Amt Peitz, Abteilung Friedhofswesen hat zu den verschiedenen Grabanlagen für Feuerbestattungen ausführliche Hinweise und Erläuterungen gegeben.

Herr Blümel weist darauf hin, dass im ländlichen Bereich die Feuerbestattung nicht üblich ist. Sollte vereinzelt der Wunsch in der Gemeinde bestehen, kann auch auf die Grabanlagen für Feuerbestattungen der Stadt Peitz verwiesen werden.

Die Gemeindevertreter lehnen die Errichtung einer Grabanlage für Feuerbestattungen auf den Friedhof ab und verweisen auf den Kostenfaktor.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen