Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Gemeindevertretung Teichland beschließt die Entschädigungssatzung


- mit folgenden Änderungen / Festlegungen:


§ 2 (3) einfügen letzter Satz:

Daneben wird der Verdienstausfall erstattet.


§ 2 (4) Bei genehmigten Dienstreisen erfolgt die Reisekostenvergütung nach den Sätzen des Bundesreisekostengesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Dienstreisen sind zu beantragen und durch den Bürgermeister, für ihn durch seinen Stellvertreter, zu genehmigen und vom Amtsdirektor anzuordnen.


Absatz (4) gilt auch für Sachkundige Einwohner gemäß § 43 Abs. 4 Bbg KVerf.


§ 3 (2) Der ehrenamtliche Bürgermeister erhält eine zusätzliche monatliche….


§ 3 (4) …, wenn die Vertretung innerhalb eines Kalendermonats länger als 3 Wochen andauert.


§ 4 (2) Vertreter für den Inselrat aufnehmen!


§ 5 (2) … Verdienstausfall wird auf 8,50 Euro begrenzt.





Herr Helmut Geissler weist darauf hin, dass die Anwesenheitsliste für die GV Sitzung anzupassen ist (Ortsvorsteher aufnehmen, sofern kein Gemeindevertreter).


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 11

Davon anwesend: 10


Abstimmung: 10 - JA- Stimmen, 0 - NEIN-Stimmen, 0 - Enthaltungen