Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Geschäftsordnung

- mit den Festlegungen in der Niederschrift.










Herr Friedow möchte zum § 3 (2) Buchstabe a) wissen, ob die Stimme des Bürgermeisters bei der Ein- Zehntel-Regelung zählt. Dies wäre ausschlaggebend für die einzureichenden Vorschläge für die Tagesordnung. Nach einiger Diskussion kommt man überein diese Frage abschließend von der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung abklären zu lassen.



Herr Teuscher fragt, ob man den Begriff „ein Zehntel“ durch die Anzahl der notwendigen Gemeindevertreter ersetzen könnte (also eins oder zwei).

Herr Blümel erklärt, dass diese Formulierung gesetzlich vorgeschrieben ist.



Weiterhin fragt Herr Friedow nach dem Begriff „regelmäßig“ im §3 (2) im letzten Satz. Nach kurzer Diskussion ist man sich einig, diesen Begriff ersatzlos zu streichen.



Herr Blümel bittet die Gemeindevertreter darum, umfangreiche und rechtliche Fragen vorab mit dem Amt abzuklären oder solche Fragen vorab in der Verwaltung schriftlich einzureichen.



Herr Friedow schlägt eine Änderung im § 3 (5) vor. Da in der Vergangenheit häufig schon einmal abgehandelte oder beschlossene Themen auf der Tagesordnung waren, würde er die Frist für eine erneute Behandlung eines schon abgehandelten Themas auf 24 Monate erhöhen, vorausgesetzt die Rechtslage gäbe es her. Auch ähnlich formulierte Anträge sollten zukünftig keine Berücksichtigung finden.

Die Bürgermeisterin erklärt, dass sie diese Problematik bereits mit Frau Krüger besprochen hätte. Die gesetzlichen Vorschriften sehen aber leider nur eine maximale Frist von 12 Monaten vor.



Herr Friedow schlägt vor, im § 7 (2) den Punkt 6 in der Formulierung dem Punkt 9 anzupassen.



Punkt 6 würde dann lauten: “Behandlung der Informationen des Bürgermeisters und der Verwaltung sowie der Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung.“



Mit diesem Vorschlag sind alle einverstanden.



Danach kommt es zur Beschlussfassung.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 11

Davon anwesend 10



Abstimmung 8 JA- Stimmen 0 NEIN-Stimmen 2 Enthaltungen