Beschluss:






Herr Kurz informiert zur Sitzung des Ortsbeirates in Schöhhöhe.

3 Punkte wurden angesprochen.



  1. Frau Anna Heinrich sprach an, dass die Ausfahrt vom Kindergarten gerade für Radfahrer und Fußgänger etwas problematisch ist. Die Errichtung eines Verkehrsspiegels wäre sicher sehr hilfreich.

  2. Weiterhin bittet Herr Kurz darum, dass die Hecke in der Kurve hinter dem Kiosk regelmäßig verschnitten wird, da sonst die Einsicht sehr eingeschränkt ist.

  3. Frau Paul war enttäuscht, dass sich die neuen Gemeindevertreter nicht beim Ortsbeirat Schönhöhe vorgestellt haben.



Herr Kurz übergibt das Protokoll des Ortsbeirates an Frau Kallauke.





Zum Thema Schließzeiten in der Kita sind mehrere Mütter und die Kitaleiterin anwesend.

Für die Mütter möchte sich gern Frau Richter zu Wort melden. Ihr wird einstimmig das Rederecht erteilt.



Frau Richter erklärt, dass es für vollzeitbeschäftigte Eltern sehr schwierig ist, 3 Wochen Schließzeit abzusichern. Teilweise müssten sich die Elternteile bei der Urlaubsplanung sogar aufteilen. Weiterhin ist es auch sehr ungünstig, dass die Schließzeiten in der Ferienzeit festgelegt wurden. In diese Zeit sind Urlaubsreisen erfahrungsgemäß viel teurer als außerhalb der Ferien. Dies bedeutet eine zusätzliche finanzielle Mehrbelastung für die Familien.



Sie bittet die Gemeindevertreter, über andere Möglichkeit nachzudenken. Eine Lösungsvariante könnte die Aufteilung der Schließzeiten in 2 Wochen im Sommer und 1 Woche im Herbst sein.



Herr Blümel berichtet über die Erfahrungen in anderen Kitas des Amtes.

Die Einführung der Schließzeiten hat vor allem finanzielle Gründe. Das Betreiben einer Kita ist sehr kostenintensiv, deshalb muss die Gemeinde versuchen, dies so wirtschaftlich wie möglich zu tun.



Momentan gelingt der Gemeinde Tauer dies sehr gut, welches sich in den geringen Kita-Gebühren widerspiegelt.



Ein weiterer Grund ist die notwendige Erholungsphase für die Kitamitarbeiter. In den Kitas, welche die Schließzeiten eingeführt haben, ist der Krankheitsstand nachweislich niedriger geworden. Dies kommt auch den Kindern zugute.



Herr Teuscher ergänzt, dass die Kitagebühren unter der Berücksichtigung aller Schließtage für 11 Monate erhoben werden. Durch das Amt könnte die Möglichkeit geprüft werden, wie die Kitagebühren ausfallen würden, wenn man bei durchgängiger Besetzung auf 12 Monate kalkulieren würde.

Die finanzielle Lage der Gemeinde lässt eine Mehrbelastung des Haushaltes nicht zu. Diese müsste dann durch die Eltern getragen werden.

Er könnte sich als Kompromisslösung auch eine 2-wöchige Schließzeit vorstellen.



Die Bürgermeisterin ergänzt, dass in den 3 Wochen Schließzeit durch den Gemeindearbeiter notwendige Renovierungsarbeiten vorgenommen werden. Falls diese Arbeiten zukünftig durch Fachfirmen übernommen werden müssten, würden auch diese Kosten auf die Kitagebühren umgelegt werden müssen.



Die Kitaleiterin berichtet über ihre Erfahrungen, welche sie in den 20 Jahren zur eingeführten Schließzeit gesammelt hat. Diese sind durchweg positiv. Sie gibt zu bedenken, dass beim Wegfall der Schließzeiten nach Berücksichtigung von 30 Urlaubstagen, krankheitsbedingtem Ausfall, Weiterbildungen usw. von 5 Erziehern nur noch 4 Erzieher regelmäßig anwesend wären.



Herr Brasching fragt nach, ob in der Schließzeit die Unterbringung der Kinder in anderen Einrichtungen abgesichert sei. Dies wird ihm bestätigt. In der Schließzeit der Kita Tauer wird die Kinderbetreuung durch die Kita Preilack abgesichert.



Nach einiger Diskussion verständigt man sich darauf, die Thematik im Kitaausschuss ausführlich zu besprechen und das Ergebnis nochmals in der Gemeindevertretung vorzustellen.



Herr Kurz weist darauf hin, die Problematik rechtzeitig in die Tagesordnung der GV aufzunehmen.



Die Problematik Müll und Wildcampen am „Russenstrand“ wird nochmals von Herrn Kurz angesprochen. Zur Verdeutlichung der Situation hat er Fotos gemacht, welche er den Gemeindevertretern vorlegt. Da Herr Kurz jeden Tag mit seinem Hund an diesem Strandabschnitt vorbeigeht, hat er einen recht guten Überblick über die Situation vor Ort. Nach seinen Beobachtungen wurde im August an ca. 15 von 30 Tagen an besagten Strand „wild“ gezeltet. Dies betrifft vor allem die Wochenenden und die angrenzenden Tage.



Fahrzeuge und Zelte ständen tagelang auf diesem Strand



Herr Andres erklärt, dass vorerst geprüft werden muss, ob das Schild: „Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art“ eine verkehrsrechtliche Anordnung ist. Wenn es so ist, kann die Polizei hier mit einem Verwarngeld von 15 Euro abstrafen.



Hinter der Schranke ist wiederum die Hoheitsförsterei zuständig. Ab dort können Fahrzeuge mit einem Bußgeld in Höhe von 35 Euro abgestraft werden.



Das Problem ist, dass jemand, Fotos von den besagten Fahrzeugen machen und an die Hoheitsförsterei weiterreichen müsste. Diese wiederum müsste auf der Grundlage der Fotos Anzeige bei der Polizei erstatten.



Es soll abgeklärt werden, ob die Mitarbeiter der BGT diese Aufgabe übernehmen könnten. Frau Kallauke wird dieses Anliegen in der nächsten Aufsichtsratssitzung der BGT vortragen.






Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……



Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen