Beschluss:






Die Bürgermeisterin erklärt, dass vorerst der Beschluss gefasst werden müsse, ob offen oder geheim gewählt werden soll. Grundsätzlich wird nach den gesetzlichen Bestimmungen geheim gewählt. Wenn die Gemeindevertretung jedoch beschließt, offen zu wählen, dann ist dies auch möglich. Der Beschluss muss dann jedoch einstimmig sein.



Herr Teuscher fragt nach dem Prozedere bei einer offenen Wahl. Herr Exler erläutert dieses. Danach erkundigt sich Herr Teuscher weiter, ob der Beschluss für alle Wahlen oder nur für die Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters gültig ist.

Frau Kallauke antwortet, dass die Beschlussfassung zur offenen oder geheimen Wahl für alle Wahlgänge gilt.

Nach einer kurzen Diskussion kommt es zur Abstimmung über das Wahlverfahren.



Frau Kallauke fragt, wer für die Offene Wahl des Stellvertretenden Bürgermeisters ist.



Da keine Einstimmigkeit herrscht, wird nun geheim gewählt. Es wird ein Wahlvorstand gebildet. Frau Albrecht und Herr Brasching übernehmen diese Positionen.

Im Vorraum soll die Wahl durchgeführt werden. Die Wahlurne wird eingerichtet und versiegelt.



Frau Kallauke schlägt Frau Albrecht für die Position der stellvertretenden Bürgermeisterin vor. Weitere Vorschläge gibt es nicht.



Die Wahlzettel werden dementsprechend beschriftet und ausgeteilt. Jeder Gemeindevertreter betritt nun einzeln den Vorraum und führt seine Wahl durch.

Anschließend entfernen Frau Albrecht und Herr Brasching das Wahlsiegel und öffnen die Urne.



Die Wahlzettel werden gezählt. Herr Brasching verkündet das Ergebnis:



11 Wahlzettel wurden abgegeben.

10 Wahlzettel waren gültig,

1 Wahlzettel ungültig.



Somit entfallen auf Frau Albrecht 10 gültige Stimmen für die Position der stellvertretenden Bürgermeisterin.

Frau Albrecht nimmt die Wahl für dieses Amt an.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……



Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen