Beschluss:






Frau Kallauke belehrt alle Gemeindevertreter über ihre Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß § 21 BbgKVerf.



Die Bürgermeisterin informiert, dass die anonyme Urnengrabanlage bald fertiggestellt ist. Die dafür notwendige Satzungsänderung soll in einer der kommenden Sitzungen beschlossen werden. Auch eine Anpassung der Gebühren soll darin mit berücksichtigt werden.



Frau Kallauke schlägt vor, zweimal jährlich eine Ortsbegehung durchzuführen. Damit sind alle Gemeindevertreter einverstanden.



Sie informiert weiter, dass ein Antrag der CDU vorliegt. Diese will im Rahmen der Landtagswahlen in der Zeit vom 04.08. bis zum 20.09.2014 Wahlplakate an den Straßenmasten der Gemeinde anbringen.



Der Gemeindekirchenrat hat die Absicht vor der Kirche neu zu pflastern. Der Weg von der Kirche zur Alten Schulstraße wurde bereits mit Split belegt. Dies soll aber vorerst nur eine Übergangslösung sein. Die Pfeiler wurden entfernt. Diese werden neu gebaut und wieder verputzt.



Die Bürgermeisterin weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass die Inbetriebnahme sämtlicher Maschinen an Sonn- und Feiertagen untersagt ist.



Herr Kurz bemängelt den desolaten Zustand am Großsee, schwerpunktmäßig am sogenannten „Russenstrand“. Permanent werden dort unerlaubt Zelte aufgestellt, Müll entsorgt und Autos abgestellt. Er beklagt die fehlende Zuständigkeit einer Behörde oder eines Amtes, um hier Abhilfe zu schaffen.

Herr Friedow meint, dass die Forstwirtschaft für diesen Bereich zuständig ist



Das Ordnungsamt Peitz soll klären, wer generell für diese Probleme zuständig ist und die Thematik ggf. dorthin weiterleiten.



Herr Kurz erklärt, dass Versammlungen des Ortsbeirates Schönhöhe häufig in privaten Räumlichkeiten durchgeführt werden, da es keine öffentlichen Versammlungsräume im Ortsteil Schönhöhe gibt. Deshalb fragt er an, ob für diese Nutzung von Privaträumen von Seiten der Gemeinde ein Nutzungsentgelt gezahlt werden kann.

Das Amt Peitz soll diesen Sachverhalt prüfen. Solche Kosten müssten dann zukünftig bei der Haushaltsplanung berücksichtigt werden.



Herr Kurz bittet darum, dass mindestens eine Gemeindevertretersitzung im Jahr im Ortsteil Schönhöhe durchgeführt wird.

Frau Kallauke ist damit einverstanden, wenn der Versammlungsort dementsprechende Bedingungen erfüllt.



Herr Teuscher äußert seinen Missmut zur Möglichkeit der Bestattung in einer anonymen Urnengrabanlage. Er findet dies hinsichtlich des Zusammenhaltes der Dorfgemeinschaft sehr zweifelhaft.



Weiter bittet er das Amt Peitz folgenden Sachverhalt auf Rechtmäßigkeit und Sicherheit zu prüfen.

Entlang des Radweges nach Preilack befindet sich auf der linken Seite ein Stacheldrahtzaun. Dieser ist die Abgrenzung zur Koppel. Herr Teuscher hat Bedenken, dass sich Personen, vor allem Kinder an diesem Zaun verletzen könnten.



Herr Teuscher erinnert sich, dass durch die Gemeindevertretung Tauer in der Vergangenheit ein Beschluss gefasst wurde, in welchem die Wahlwerbung an den Masten untersagt wurde, weil die Farben der Masten das nicht vertragen würden.

Er fragt, ob dieser Beschluss aufgehoben wurde. Wenn nicht, müsste der Antrag der CDU abgelehnt werden.

Die Bürgermeisterin erklärt, dass es diesbezügliche gesetzliche Vorschriften gäbe. Demnach müsse den Parteien im Rahmen der Wahlen 6 Wochen vorher die Gelegenheit gegeben werden, ihre Wahlplakate aufzuhängen. Ob dies nun an Straßenmasten sein muss, ist fraglich.

Das Amt Peitz soll klären, ob es einen Beschluss der Gemeindevertretung Tauer zum Verbot der Plakatierung an Straßenmasten gibt bzw. ob ein solcher aufgehoben wurde.



Weiterhin soll geklärt werden, inwieweit die Gemeinde verpflichtet ist, Wahlplakatierung zuzulassen.



Herr Teuscher kritisiert in dem Informationsbogen, in welchem die Gemeindevertreter ihre persönlichen Daten eintragen sollten den Begriff „Beruf“. Seiner Meinung nach wäre hier der Begriff „Tätigkeit“ vorteilhafter. Die aktuelle Tätigkeit eines Gemeindevertreters sei aussagekräftiger als der einstmals erlernte Beruf.



Herr Teuscher erklärt, warum er bei dem Tagesordnungspunkt 3 gegen die Weitergeltung der Geschäftsordnung gestimmt hat.

Er kritisiert die Geschäftsordnung im § 12 (2) „…Auf Verlangen von 3 anwesenden Gemeindevertretern ist namentlich abzustimmen…“

Bei einer Gesamtzahl von 11 Gemeindevertretern sollte man die namentliche Abstimmung auch auf Verlangen von 2 Gemeindevertretern zulassen.



Dieses Thema soll in der nächsten Sitzung nochmals diskutiert werden.



Sollte man sich über eine solche Änderung einig sein, muss die Geschäftsordnung dementsprechend geändert werden.



Frau Kallauke informiert, dass für die neuen Gemeindevertreter noch eine Schulung geplant ist. Der genaue Termin dafür steht jedoch noch nicht fest.



Der Beschluss zur Entscheidung der Gültigkeit der Wahl soll in der nächsten Sitzung gefasst werden.



Die Bürgermeisterin erinnert an die Abgabe der ausgefüllten Informationszettel bei Frau Hannusch.



Herr Friedow erkundigt sich nach dem Sachstand zum Thema Graben. Frau Kallauke hat diesbezüglich noch einmal mit Herrn Krüger vom Bauamt gesprochen. Der Graben soll bis zum Abzweig „Alter Sportplatz“ im Herbst vollständig entkrautet werden.

Herr Brasching soll dieses Thema auch bei der nächsten Sitzung des Gewässerverbandes Spree-Neiße ansprechen. Eine regelmäßige Wartung dieses Grabens wäre notwendig.

Auch soll das Amt nochmals abschließend klären, wer für die Wartung des Grabens zuständig ist.
























Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……



Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen