Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz nimmt den 2. Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald (Fassung: 24. April 2014) zur Kenntnis.




Die Gemeinden des Amtes Peitz sind als Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen und sind aufgefordert, ihre Stellungnahme abzugeben.


Durch das Amt werden die abgegebenen Stellungnahmen zusammengefasst und an die Regionale Planungsgemeinschaft weiter geleitet.

Im Amtsgebiet sind im 2. Entwurf des Planes geringe Flächen als Eignungsgebiet für die Windenergienutzung ausgewiesen.

Es handelt sich hierbei um den nordwestlichen Randbereich des Windeignungsgebietes „Wind 19“, der zum Teil auf der Gemarkung Heinersbrück und zum Teil auf der Gemarkung Horno liegt.

Im vorliegenden 2. Entwurf hat das Windeignungsgebiet „Wind 23“ neu Aufnahme gefunden. Hier wird der Windpark „Klinger See“ geplant. Das Gebiet liegt außerhalb des Amtes Peitz.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……17….

Davon anwesend …16…


Abstimmung …16…… JA- Stimmen …0.. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen