Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung Peitz beschließt, die Übertragung der Aufgabe (Trägerwechsel) der Kita „Sonnenschein“ Peitz gem. § 135 Abs. 5 Satz 2 KVerf Bbg von der Stadt Peitz zum Amt Peitz ab 01.01.2015.






Herr Blümel erklärt die Sachdarstellung.

In den letzten Jahren kam es in der Kita „Sonnenschein“ Peitz immer wieder zu personellen Notsituationen, die sich im Jahr 2013 bedenklich zuspitzten. Auch in diesem Jahr gibt es immer wieder personelle Probleme.

Um zukünftig schneller und flexibler auf solche Situationen reagieren zu können, schlägt die Verwaltung des Amtes Peitz einen Trägerwechsel von der Stadt Peitz zum Amt Peitz vor.


Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Kultur und Bildung der Gemeinde Jänschwalde haben in ihrer Sitzung am 25.03.2014 bereits eine positive Empfehlung an die Gemeindevertretung Jänschwalde zur Übergabe der Trägerschaft der Kita „Lutki“ Jänschwalde an das Amt Peitz formuliert. In der Gemeinde Jänschwalde wird es am 08.05.2014 zur Beschlussfassung kommen.


Die Übernahme der Trägerschaft durch das Amt Peitz hat folgende positive Auswirkungen:

  • Es gibt nur noch einen Arbeitgeber.

  • Es gibt keine nachteiligen Änderungen für das Kita-Personal (TVöD gilt weiterhin).

  • Anträge zu Ermessensentscheidungen können unbürokratisch bearbeitet werden (z. B. Teil-/erlass Elternbeitrag bei 3-wöchiger Kur).

  • Es gibt nur noch eine gemeinsame Satzung (Satzungstext).

  • Jede Kindertagesstätte hat weiterhin ihren eigenen Kita-Ausschuss (§ 7 KitaG Bbg).

  • Keine Veränderungen für Eltern.

  • Der Einfluss der Stadt Peitz auf die Kita bleibt durch den Amtsausschuss erhalten, da nur die Mitglieder stimmberechtigt sind, deren Gemeinde von der Übertragung betroffen ist (§ 135 Abs. 5 Satz 3 KVerf Bbg).


Bei der Kita „Sonnenschein“ Peitz und der Kita „Lutki“ Jänschwalde handelt es sich um die beiden größten Einrichtungen im Amt Peitz. Aufgrund der Aufgabenübertragung auf das Amt Peitz wäre die Einstellung von mind. einem Springer für beide Kitas sinnvoll, der entsprechend bei Engpässen in den beiden Kitas eingesetzt wird.


Die beim Amt Peitz entstehenden Kosten werden in Form eines jährlichen Kita-Kosten-Beitrages auf die übertragende Gemeinde umgelegt. Der Kita-Kosten-Beitrag wird anhand der tatsächlich entstandenen Kosten ermittelt.


Herr Schonnop informiert, dass dieses Thema bereits im Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Vereine der Stadt Peitz am 06.03.2014 vorberaten und einstimmig befürwortet wurde.


Die Stadtverordneten sprechen sich positiv zum Trägerwechsel aus. Besonders soll darauf geachtet werden, dass dann schnellstmöglich ein Springer für beide Kitas eingestellt wird.





Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……17….

Davon anwesend …17…


Abstimmung …17…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen