Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung Peitz stimmt einer Veröffentlichung zum Verkauf der kommunalen Baugrundstücke im Internet und dem Peitzer Land-Echo, wie in der Anlage dargestellt, zu.








Herr Exler informiert, dass es vorgesehen ist, folgende kommunale Baugrundstücke zur Veräußerung auszuschreiben.

Dabei handelt es sich um die bebauten Grundstücke:

  • August-Bebel-Straße 29 (altes Amtsgericht)

  • Triftstraße 2 (ehem. Jugendhaus) und die unbebauten Grundstücke

  • Dammzollstraße 4/5 (Freifläche gegenüber KITA)

  • Gubener Vorstadt, gegenüber Einfahrt zum Gewerbegebiet (hinter dem Werbeschild)

  • Markt 18/19

  • Triftstraße (hinter ehem. Konsum)

  • diverse Flurstücke im Gewerbegebiet Gubener Vorstadt

Besondere Bedingungen zum Verkauf sind bei jedem Kaufvorgang individuell festzulegen, da zu jedem Verkauf ein separater Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. Hauptausschuss der Stadt Peitz erforderlich ist.


Mit dem BVUA wurde in den Sitzungen am 23.01. und 13.03.2014 über eine Ausschreibung der genannten Grundstücke beraten. Der BVUA empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, einer Veröffentlichung im Internet und im Peitzer Land-Echo zuzustimmen.


Herr Fillmer informiert die Stadtverordneten, über die Beratung im BVUA zur Ausschreibung.


Herr Exler fragt nach, ob ein Baugebot innerhalb von 5 Jahren für alle ausgeschriebenen Grundstücke gelten soll.


Hierzu erfolgt eine Abstimmung:

Ja 8

Nein 8

Enthaltung 1


Somit ist ein Baugebot innerhalb von 5 Jahren abgelehnt.








Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …17…….

Davon anwesend …17…


Abstimmung …16…… JA- Stimmen …1….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen