Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt, dem Antrag auf die von der Friedhofssatzung abweichende Gestaltung der Grabstätten zuzustimmen.








Sachdarstellung:

Grabstätten: FJ2-K/12/05 (Kindergrab Johanna und Sophie Zarnisch)

FJ2-K/12/05a (Kindergrab Leonie Zarnisch)

Nutzungsberechtigte: Stephanie Zarnisch

OT Grießen, Dorfstraße 66, 03197 Jänschwalde


Auf dem Friedhof in Grießen erfolgten im Januar 2013 und Juli 2013 die Beisetzungen der verstorbenen Kinder in den o.g. Grabstätten. Durch individuelle Absprache mit dem Amt Peitz und dem Friedhofsbeauftragten des Ortsteils Grießen wurde den Beisetzungen in nebeneinanderliegenden Grabstätten als Doppelgrab zugestimmt.


In der durch die Gemeindevertretung Jänschwalde am 20.10.2011 beschlossenen Friedhofssatzung wird ein Kindergrab mit folgenden Maßen festgelegt:

Länge mit Denkmal: 1,70 m

Breite: 1,10 m

Abstand: 0,50 m


Demzufolge ist im vorliegenden Sachverhalt von einer satzungsgemäßen Gesamtgröße der Grabstätte von 1,70 m (Länge) und 2,20 m (Breite) auszugehen. Daraufhin wurden Friedhofsgebühren entsprechend § 5 Abs. (1) a) der Friedhofsgebührensatzung berechnet.


Laut Aussage der Hinterbliebenen vom 30.01.2014, möchte die Nutzungsberechtige die Grabstätte dem entgegen in einer gesamten Größe von 1,90 m (Länge) und 1,90 (Breite) gestalten. Ein entsprechender Antrag von den Regelungen der Friedhofssatzung im vorliegenden Fall abzuweichen, wurde am 31.01.2014 an den Ortsvorsteher Herrn Fort gestellt.


Der Ortsbeirat Grießen hat in seiner Sitzung am 21.02.2014 darauf entschieden, diesem Antrag zuzustimmen. Der Gemeindevertretung Jänschwalde wird empfohlen, unter Berücksichtigung der Besonderheit des Einzelfalles dem Antrag auf eine von der Friedhofssatzung der Gemeinde Jänschwalde abweichende Gestaltung der Grabstätten zuzustimmen.





Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen