Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung Peitz beschließt die Teilaufhebung des Beschlusses Nr. 0001/27/168/00 vom 25.10.2000 wie folgt:

Die Ergänzung

„… mit den im Protokoll genannten Änderungen.“

wird gestrichen.






Herr Blümel informiert, dass in der Stadtverordnetenversammlung Peitz am 25.10.2000 die pädagogische Konzeption der Kita „Sonnenschein“ Peitz mit denen im Protokoll genannten Änderungen beschlossen wurde.

Im Protokoll über die 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Peitz vom 25.10.2000 wurde aufgenommen, dass zusätzlich zum Personalschlüssel 2,5 Erzieher (100 VzE) für regelmäßige Ausfallzeiten (Krankheit usw.) beschäftigt werden.

Gemäß § 2 Abs. 1 Kita-Personalverordnung Brandenburg sind in der in § 10 Abs. 1 des Kindertagesstättengesetzes Brandenburg (KitaG Bbg) genannte Personalausstattung neben der unmittelbaren pädagogischen Arbeit mit den Kindern auch Tätigkeiten, wie Vor- und Nachbereitung und Elternarbeit enthalten sowie sämtliche Ausfallzeiten durch Urlaub, Krankheit und Fortbildung.

Aufgrund der Ausstattung der Kita „Sonnenschein“ Peitz mit dem notwendigen pädagogischen Personal gemäß dem KitaG Bbg und der derzeitigen Haushaltssituation wird der SVV empfohlen, den Beschluss vom 25.10.2000 zum Teil aufzuheben.





Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……17….

Davon anwesend …17…


Abstimmung ……17… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen