Beschluss:





Die Amtsdirektorin begrüßt die Gemeindevertreter, da sie zu dieser Sitzung eingeladen hatte. Die Einberufung der Sitzung erfolgte gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 1, um nochmal über den Sachverhalt zu informieren und aufgetretene Fragen zu erläutern.

Um den Gemeindevertretern die Möglichkeit der Vorbereitung zu geben, wurde fristgemäß und nicht verkürzt eingeladen. Sie übergibt die Leitung der Sitzung an den Bürgermeister und wird sich zu den Tagesordnungspunkten äußern.


Der Bürgermeister begrüßt die Gemeindevertreter, den anwesenden Bauamtsleiter und die Einwohner. Er weist auf die zusätzlich ausgeteilte Information des Landkreises zur verkehrsrechtlichen Anordnung bzgl. der Brücke Friedhofsweg Turnow hin.


18:37 Uhr Herr Stecklina nimmt fortan an der Sitzung teil.


Die Beschlussfähigkeit ist mit 9 anwesenden Gemeindevertretern gegeben.


Ein Exemplar der Sitzungsunterlagen, öffentlicher Teil, liegt gemäß Hauptsatzung im Sitzungsraum aus.






Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……




Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen