Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Peitz beschließt, dem Abwägungsprotokoll vom 07.05.2010 zum Entwurf des Änderungsentwurf gemäß Anlage zuzustimmen.


  1. Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die Bürger von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.


  1. Zur Einleitung der öffentlichen Auslegung beschließt die Stadtverordnetenversammlung Peitz den geänderten Satzungsentwurf zur Gestaltungssatzung in der Fassung vom 07.05.2010.

  2. Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 3 Abs. 3 BauGB vom 21.06. bis einschl. 22.07.2010 Während der Auslegefrist können Bedenken und Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Satzungsentwurfes vorgebracht werden.


Frau Donath erläutert die Änderungen zu der Gestaltungssatzung.