Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBI. I S. 2585), beschließt die Stadtverordnetenversammlung Peitz den Bebauungsplan „Zitadelle“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.


  1. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.


  1. Das Amt wird beauftragt, für die Satzung über den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigungen ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden. Kann. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Bebauungsplan in Kraft.