Beschluss:






a) Neubau eines Wohnhauses mit 3 WE und einer Doppelgarage mit Carport, Gubener Straße 16



Frau Müller stellt den Anwesenden den Bauantrag vor. Das Bauvorhaben befindet sich im Sanierungsgebiet der Stadt Peitz. Die Stellungnahme von der Unteren Denkmal-schutzbehörde liegt noch nicht vor.



Dem Bauvorhaben wird von Seiten des BVUA grundsätzlich zugestimmt.



b) Errichtung einer Doppelgarage, Gubener Straße 16 B



Frau Müller stellt den Bauantrag vor.

Es wird diskutiert.

Die Doppelgarage schließt direkt an das v.g. Bauvorhaben an, befindet sich auf dem Nachbargrundstück und muss daher separat beantragt werden. Auf Grund der Größe der Garage ist diese gem. Brandenburgischer Bauordnung baugenehmigungspflichtig.



Der BVUA stimmt dem Bau der Doppelgarage grundsätzlich zu.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……



Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen