Beschluss:






a) Fassadensanierung, Gubener Straße 2



Frau Müller informiert die Anwesenden zu der geplanten Maßnahme.

Der Eigentümer beabsichtigt die Süd- und Ostfassade zu sanieren. Die Fenster- und Türöffnungen bleiben in Größe und Form bestehen, die farbliche Gestaltung erfolgt in Abstimmung mit dem Gebäude Gubener Straße 2a.



Die Anwesenden des BVUA stimmen dem Vorhaben zu.



b) Anbau eines Überdaches an ein vorhandenes Nebengebäude, Hauptstraße 8



Frau Müller erläutert den vorliegenden Bauantrag. Die Überdachung, wurde die an die vorh. Scheune angebaut. Das Grundstück liegt im B-Plan-Gebiet „Zitadelle“.



Es wird diskutiert.



Der BVUA stimmt dem Bauvorhaben zu.



c) Neubau eines Nebengebäudes und Toreinfahrt, Lutherstraße 8



Frau Müller erläutert den Bauantrag zur Errichtung eines Nebengebäudes und Toreinfahrt (Ausgang zur Mauerstraße). Die Abstimmungen mit der Unteren Denkmalbehörde sind erfolgt.



Der BVUA stimmt dem Antrag „Neubau Nebengebäude mir Toreinfahrt“ zu.



d) Neubau eines Nebengebäude, Um die Halbe Stadt 16



Frau Müller stellt den Antrag auf Errichtung des Nebengebäudes vor. Das Grundstück befindet sich im Bereich der Erhaltungs-, der Gestaltungs- und der Denkmalbereichs-satzung.



Der BVUA stimmt dem Antrag in der vorliegenden Form zu.



e) Errichtung einer Lagerfläche, Frankfurter Straße 14



Frau Donath informiert die Anwesenden, dass bereits in der letzten Sitzung die Bauvoranfrage behandelt wurde und mit einer positiven Stellungnahme der Gemeinde an den Landkreis Spree-Neiße zur Bescheidung weitergeleitet worden ist.

Durch die untere Bauaufsichtsbehörde wurde der Vorbescheid abgelehnt, da sich das Grundstück in einem Bereich befindet, der durch Wohnbebauung geprägt ist und die Lagerfläche nicht zum Gebietscharakter passt.

Die Antragstellerin legte keinen Widerspruch ein und hat jetzt eine Anhörung erhalten mit dem Hinweis, dass die Ausstellungs- und Lagerfläche zu beräumen ist.



Es wird diskutiert.



Der BVUA stimmt der Einreichung eines befristeten Bauantrages zu mit dem Hinweis, dass die Befristung spätestens mit Beendigung des Gewerbes ablaufen soll.



f) Errichtung von Werbeschildern, Frankfurter Straße/ Ecke Spreewaldstraße (Grundstück Caravan)



Frau Donath erläutert den Anwesenden den Antrag der VERDIE GmbH sowie der Caravan & Camping GmbH zur Errichtung von Werbeschildern auf dem Grundstück der Caravan & Camping GmbH (Spreewaldstraße). Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Werbesatzung der Stadt Peitz.

Am dem Standort stehen bereits mehrere Werbeanlagen sehr dicht nebeneinander. Gemäß Werbesatzung sind an Zufahrtsstraßen zu Gewerbegebieten nur Sammelaufsteller mit Hinweisen auf die Gewerbestandorte zulässig. Die Werbeanlagen an einem Standort sind in Art, Größe und Gestaltung aufeinander abzustimmen.



Es wird diskutiert.



Der BVUA gibt die Empfehlung, dass das Bauamt mit dem Antragsteller (VERDIE GmbH) nochmals ein Gespräch bezüglich der Anbringung der Werbetafel führen sollte, mit dem Hinweis, den vorhandenen Sammel-Werbeträger zu nutzen.



Dem Antrag der Caravan & Camping GmbH wird zugestimmt, da sich das Bauvorhaben an der Stätte der Leistung und nicht in direktem räumlichen Zusammenhang mit dem Sammel-Werbeträger befindet.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……



Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen