Frage zur Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes „Seehafen Teichland“:

Warum sollen anstelle der Nutzung vorhandener Zuwegungen neue geschaffen und damit gewachsene Kulturen zerstört werden ?



Herr Geissler und Frau Schuppan erläutern noch einmal den grundsätzlichen Ablauf des Verfahrens zum Bebauungsplan.



Bisher wurde nur der Beschluss zur Aufstellung eines B-Planes gefasst. Der dazu veröffentlichte Übersichtsplan zeigt den groben Umring des zu erarbeitenden B-Plan-Gebietes auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes. Konkrete Detailfragen können erst im Verlauf des weiteren Verfahrens besprochen werden.

Der erste Entwurf zum B-Plan soll den Gemeindevertretern im Mai 2014 vorgestellt werden. Das B-Planverfahren ist sehr umfangreich und an viele Gesetzlichkeiten gebunden. Es wird mindestens 11/2 Jahre andauern.



Die Öffentlichkeit wird 2 x beteiligt, erstmals in der am 04.07.2014 geplanten Einwohnerversammlung und nochmals ca. 1 Jahr später.



Entsprechend der Auslegungsfristen hat jeder die Möglichkeit der Mitwirkung und Einflussnahme.






Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……



Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen