Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung Peitz beschließt die Festsetzung des Höchstbetrages eines Kassenkredites auf 1.009.600 EUR.







Frau Lichtblau informiert, dass für das Haushaltsjahr 2014 die geplanten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 6.057.600 EUR betragen. Der Höchstbetrag eines aufzunehmenden Kassenkredites beträgt damit 1.009.600 EUR.


Herr Fillmer erkundigt sich, wie hoch die Inanspruchnahme des Kredites im letzten Jahr gewesen ist. Frau Lichtblau erklärt, dass die durchschnittliche Inanspruchnahme bei 500 TEUR lag.

Weiterhin erklärt sie, dass mit Beschluss des Kassenkredites die Festsetzung des zulässigen Höchstbetrages nicht mehr an die Haushaltssatzung gebunden ist, sondern gesondert erfolgen kann. Die Stadtverordnetenversammlung kann im Bedarfsfall eine Änderung des Höchstbetrages beschließen, ohne das aufwändige Verfahren einer Nachtragshaushaltssatzung durchlaufen zu müssen. Der Beschluss gilt über das Haushaltsjahr fort, bis ein neuer Beschluss zum Höchstbetrag der Kassenkredite gefasst wird. Der Höchstbetrag der Kassenkredite unterliegt nicht mehr der Genehmigungspflicht.

Frau Lichtblau weist abschließend darauf hin, dass neben der laufenden Verwaltungstätigkeit die Finanzierungstätigkeit zu beachten ist.

Es erfolgt eine Diskussion über die Inanspruchnahme des Kredites.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……17….

Davon anwesend …15…


Abstimmung …15…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen