Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt, die Abschnittsbildung für die Verbesserung der Dammzollstraße in der Stadt Peitz mit all ihren Teileinrichtungen gemäß der Anlage.


Abschnittsanfang: Einmündungsbereich zur Alten Bahnhofstraße


Abschnittsende: Kraftwerkstraße







Herr Exler erklärt die Sachdarstellung.

Gemäß § 8 Abs. (2) der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Peitz in Verbindung mit den Festlegungen des § 8 Abs. 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg kann der beitragspflichtige Aufwand auch für einzelne Abschnitte einer Anlage ermittelt werden.

Bevor es zur Abrechnung einer beitragsfähigen Anlage oder Teilanlage kommt, wie in diesem Fall der Verbesserung der Dammzollstraße 3. BA in der Stadt Peitz mit all ihren Teileinrichtungen, bedarf es einer räumlichen Abgrenzung durch eine Abschnittsbildung.

Nach erfolgter Ermittlung der örtlichen Gegebenheiten wird der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz vorgeschlagen den Abschnitt, wie folgt zu bilden:

Abschnittsanfang: Einmündungsbereich zur Alten Bahnhofstraße

Abschnittsende: Kraftwerkstraße










Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …17…….

Davon anwesend …15…


Abstimmung …15…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen