Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Abschnittsbildung für die Verbesserung des Gehweges, als Teileinrichtung der B 168 im Bereich der Cottbuser Straße/OL Peitz gemäß der Anlage.


Abschnittsanfang: Einmündung der Cottbuser Straße in die Straße „Um die Halbe Stadt“ (Sanierungssatzungsgrenze)


Abschnittsende: Einmündung der Cottbuser Straße in die Zufahrt zum Möbelhaus, Cottbuser Straße 3





Herr Exler erläutert die Sachdarstellung.

Bevor es zur Abrechnung einer beitragsfähigen Anlage oder Teilanlage kommt, wie in diesem Fall der Verbesserung des Gehweges, als Teileinrichtung der B 168 im Bereich der Cottbuser Straße/OL Peitz, bedarf es einer räumlichen Abgrenzung durch eine Abschnittsbildung.

Diese muss nach örtlich erkennbaren Merkmalen oder nach rechtlichen Gesichtspunkten gebildet werden. Nach erfolgter Ermittlung der örtlichen Gegebenheiten wird der Stadtverordnetenversammlung Peitz vorgeschlagen den Abschnitt gemäß der Anlage, wie folgt zu bilden:

Abschnittsanfang: Einmündung der Cottbuser Straße in die Straße „Um die Halbe Stadt“ (Sanierungssatzungsgrenze)

Abschnittsende: Einmündung der Cottbuser Straße in die Zufahrt zum Möbelhaus, Cottbuser Straße 3


Herr Chrobot erkundigt sich, warum der Beschluss nicht zeitnah der Baumaßnahme gefasst wurde.





Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …17…….

Davon anwesend …15…


Abstimmung …14…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …1… Enthaltungen