Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Gemeindevertretung Teichland beschließt den Entwurf der Auseinandersetzungsvereinbarung mit der LWG und der Gemeinde Teichland.






Nach Zustimmung der Gemeindevertretung übergibt Herr Geissler das Wort an Herrn Dr. Uwe Zien, Rechtsanwalt.



Herr Dr. Zien erläutert zu Beginn seiner Ausführungen die grundsätzlichen Zusammenhänge des Rechtsverhältnisses der LWG.

Es gibt zum einen die LWG Wasser- und Abwasser Verwaltungs-GmbH. Diese ist Komplementär bei der LWG Wasser –und Abwasser Beteiligungs-GmbH & Co.KG. Beide bilden eine Einheitsgesellschaft. Die Geschäftsanteile liegen zu 100% bei der LWG Wasser –und Abwasser Beteiligungs-GmbH & Co.KG.

An der LWG Wasser –und Abwasser Beteiligungs-GmbH & Co.KG sind neben der Komplementärin noch verschiedene Kommanditisten beteiligt, darunter die Gemeinde Teichland mit einem Anteil von 52.000,00 €.



Auseinanderzusetzen ist zum einen das Verhältnis zwischen der LWG Wasser –und Abwasser Beteiligungs-GmbH & Co.KG und der Gemeinde Teichland und zum anderen das Verhältnis, welches sich aus dem Betriebsvertrag zwischen der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co.KG und der Gemeinde Teichland, ergibt.



Die Verträge sind sehr komplex.



Zum einen bekommt die Gemeinde Teichland von der LWG Wasser –und Abwasser Beteiligungs-GmbH & Co.KG für das Ausscheiden eine Abfindung. Andererseits bekommt die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co.KG von der Gemeinde Geld, für getätigte Investitionen im Rahmen des Betriebsvertrages.



Es ist gelungen, eine 3 seitige Vereinbarung mit der Möglichkeit zu schaffen, das Guthaben, was die Gemeinde Teichland von der LWG Wasser-und Abwasser Beteiligungs-GmbH und Co.KG bekommen müsste mit etwaigen Forderungen der Lausitzer Wasser GmbH & Co.KG an die Gemeinde Teichland zu verrechnen.



Herr Dr. Zien weist darauf hin, dass die Auseinandersetzungsvereinbarung auf der Grundlage der Bilanz nach Buchwerten erfolgt. Buchwerte bürgen ein gewisses Risiko, da unter Umständen im Buchwert nicht der tatsächliche Wert verborgen ist. Herr Dr. Zien schätzt das „Risiko“ als vertretbar ein.



Zu nachfolgendem Problem wird die Gemeindevertretung um Entscheidung zur weiteren Verfahrensweise gebeten, „Grundstück Mietchen“.



Die LWG hat ein Abwasserpumpwerk auf privatem Grund und Boden errichtet. Es wurde versäumt, eine Grunddienstbarkeit einzutragen. Grundsätzlich schuldet die LWG die Übergabe aller Anlagen an die Gemeinde Teichland. Herr Mietchen hat sich bei entsprechenden Verhandlungen nicht kooperativ gezeigt und verweigert den Zugang zu diesem Pumpwerk. Die Anlage ist komplett eingezäunt. Im Zuge der weiteren Betrachtung ist zu berücksichtigen, dass das Nachbargrundstück (Henkler) ebenfalls über diese Anlage entsorgt wird.



-Nach Abwägung verschiedener Möglichkeiten ist sich die Gemeindevertretung einig, dass die Klärung der Angelegenheit Mietchen in der Verantwortlichkeit der Lausitzer Wasser GmbH & Co.KG liegt.



Es wird angestrebt, folgende Formulierungen in das Vertragswerk aufzunehmen:



-Erklärung der Aufrechnung mit Abfindungsanspruch von der LWG Lausitzer Wasser –und Abwasser Beteiligungs-GmbH & Co.KG und Erklärung gegenüber der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co.KG zum Einbehalt eines Betrages in Höhe von ca. 16.000,00 € bis 18.000,00 € bis zur Klärung der Angelegenheit Mietchen.



Herr Geissler schlägt folgende Änderung zum Beschluss vor:



Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland beschließt den Entwurf der Auseinandersetzungsvereinbarung mit der LWG und der Gemeinde Teichland.



Die Gemeindevertreter stimmen dem Vorschlag zu. In diesem Zusammenhang wird der Auftrag erteilt, den Vertrag endgültig zu verhandeln und im Rahmen der laufenden Verwaltung abzuschließen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 11

Davon anwesend: 10



Abstimmung ……10- JA- Stimmen, 0-NEIN-Stimmen, 0-Enthaltungen