Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Teichland beschließt, für den in der Anlage aufgeführten Geltungsbereich, gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Seehafen Teichland“ im Ortsteil Neuendorf der Gemeinde Teichland.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs.4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt.

Das Planungsbüro wird beauftragt die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs.1 sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB durchzuführen.

 

 


Frau Schuppan:

Die Anzeige an die „Gemeinsame Landesplanung GL 4“, das ein Bebauungsplan erstellt werden soll, ist erfolgt, die mündliche Zusage liegt bereits vor. Somit kann das Verfahren eröffnet werden. Bei Beschlussfassung erfolgt die Veröffentlichung im nächsten Amtsblatt.

Das gesamte Verfahren wird sehr umfangreich. Der Hafen liegt auch im Bergrechtsgebiet, somit ist ein Bergrechtsverfahren zu führen. Zur Weiteren Klärung gibt es demnächst einen Termin mit dem Bauordnungsamt und dem Bergamt.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   11

Davon anwesend:   11

 

Abstimmung:   11- JA- Stimmen, 0- NEIN-Stimmen, 0-Enthaltungen