Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Turnow Preilack beschließt, den Nutzungsvertrag zur Nutzung und zeitweiliger Vermietung kommunaler Flächen für Veranstaltungen der Gemeinde Turnow-Preilack zwischen der Gemeinde Turnow-Preilack und der Jugend Turnow für die Durchführung des Oktoberfestes 2013.

Der Jugend Turnow wird empfohlen, eine Einigung mit dem Festkomitee und dem Festzeltbetrieb Markus zu erzielen.

Die Gemeinde Turnow-Preilack übernimmt keinerlei Haftung und Schadensersatz in Bezug auf die Veranstaltung.





Der Bürgermeister erwähnt, dass sowohl die Schaumparty als auch das Oktoberfest seit 5 Jahren immer gut besucht waren und reibungslos abgelaufen sind. Er versteht nicht, warum sich die Situation so verfahren hat, dass die Jugend, vertreten durch Herrn Pahn, unbedingt einen neuen Versorger beauftragen möchte.


Herr Fries übergibt das Wort an Herrn Pahn und bittet um eine sachliche- und ruhige Diskussion.

Herr Pahn erklärt den Gemeindevertretern, dass die Jugend den Antrag für die Durchführung des Oktoberfestes am 23.08.13 termingerecht eingereicht hat.

Seit nunmehr fünf Jahren ist die Jugend Turnow für die Organisation und ordnungsgemäße Durchführung der Schaumparty und des Oktoberfestes verantwortlich. Der Festzeltbetrieb Markus war lediglich für die Bereitstellung des Zeltes und für die Versorgung beauftragt worden.

Ihm stellt sich die Frage, warum der Festzeltbetrieb im Nachhinein, am 20.09.2013, einen Antrag als alleiniger Veranstalter für das Oktoberfest bei Herrn Fries eingereicht hat.

Aus diesem Antrag geht hervor, dass an einer Zusammenarbeit mit der Jugend nicht mehr gedacht war.

Herr M. Markus informiert, dass die Idee für die Veranstaltungen vom Festzeltbetrieb kam. Er erklärt, dass der Festzeltbetrieb seit 5 Jahren die Miete für den Sportplatz bezahlt.

Zu dem Antrag an Herrn Fries informiert er, dass er lediglich als Antragsteller die Versorgung und das Zelt bereitstellen wollte.

Herr Markus erklärt, dass er seit Beginn der Veranstaltungen nur als Versorger beauftragt wurde und nicht versteht, warum er jetzt wegen der Probleme der Organisatoren diese Aufgabe nicht weiterhin übernehmen soll. Die Probleme betreffen die Zusammenarbeit mit seinem Sohn, jedoch nicht mit den Festzeltbetrieb. Herr Mario Markus bemängelt, dass die Jugend nicht an ihn herangetragen hat, dass für dieses Jahr ein neuer Versorger beauftragt werden soll. Dementsprechend wurden schon notwendige Erledigungen für eine Durchführung des Oktoberfestes veranlasst.

Als Vorschlag unterbreitet er, dass in diesem Jahr der Festzeltbetrieb nochmals mit der Versorgung beauftragt werden sollte. Andernfalls ist er gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Es entsteht eine rege Diskussion zwischen der Jugend und dem Festzeltberieb Markus.

Folgende Themen werden angesprochen:

  • Leute werden durch den Festzeltbetrieb gegen die Jugend und besonders Herrn Pahn aufgebracht

  • Abrechnungen sind teilweise unkorrekt gelaufen, Geld fehlt

  • Bildung des Komitees (und die damit entstandenen neuen Probleme) uvm.


In der entstandenen Diskussion wird die Schuld gegenseitig zugesprochen. Herr Fries beendet demzufolge die Streitigkeiten.


Er ist der Meinung, dass die Jugend nicht kurz vor dem Fest einen neuen Versorger beauftragen kann.

Herr Pahn erklärt, dass dieses Thema schon nach der Schaumparty im Juli angesprochen wurde, demzufolge wusste Herr Markus davon.

Herr Markus bestreitet dies.


Herr Konzack stellt klar, dass der Veranstalter das Recht hat, einen Versorger auszuwählen. Ihm ist unklar, warum der Festzeltbetrieb auch schon für das Jahr 2014 als Veranstalter die Durchführung der Schaumparty und des Oktoberfestes beantragt hat.


Herrn Sonke ist es unklar, warum auf den Antrag des Festzeltbetriebes nach drei Tagen reagiert wurde und auf den Antrag der Jugend, gibt es seit knapp 5 Wochen keine Antwort.

Herr Fries erklärt dazu, dass er die Unterschrift der Nutzungsvereinbarung zum Antrag des Festzeltbetriebes zurückgezogen hat.


Herr Ernst ist der Meinung, dass diese Entscheidung, wer Veranstalter ist, nur die Gemeindevertretung entscheiden kann und nicht der Bürgermeister alleine.

Er äußert seinen Unmut hinsichtlich der Streitpunkte der beiden Parteien. Die Veranstaltungen waren jedes Jahr gelungen.

Weiterhin schlägt er für die nächsten Jahre vor, die Veranstaltungen rechtssicherer zu machen, z.B. durch die Gründung eines Vereins.


Nach einer weiteren Diskussion zu den oben genannten Themen wird durch die Gemeindevertretung vorgeschlagen, dass die beiden Parteien nochmals miteinander reden sollten.

Die Gemeindevertretung ist sich weitestgehend auch einig, dass der Antrag der Jugend ordnungs- und fristgemäß eingegangen ist. Dementsprechend sollte die Jugend auch Veranstalter sein. Die Mitglieder der Gemeindevertretung weisen auf eine gemeinsame Durchführung hin.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……10….

Davon anwesend …8…


Abstimmung …4…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …4… Enthaltungen