Wiesenweg/Bullenwiese


Herr Duhra möchte wissen, ob das Amt im Vorfeld einbezogen wurde. Herr Exler erklärt, dass er dies für das Bauamt verneinen muss.

Weiterhin fragt Herr Duhra an, wer für den Schaden haften muss. Der Bauamtsleiter sieht hier den Verursacher Herrn Kochan in der Pflicht.

Die Gemeindevertreter erwägen das Aufbringen einer Deckschicht auf den Wiesenweg. Herr Exler erläutert, dass das belastete Material mindesten 2 m Abstand zum Grundwasser haben muss. Dies ist nicht gewährleistet. Eine Deckschicht ist daher keine Lösung.


Wirtschaftsweg OT Aue


Herr Exler verliest sowohl das Abnahmeprotokoll, als auch die Vereinbarung zwischen der Firma Verdie und der Gemeinde Drachhausen.  

Herr Duhra erkundigt sich, wer die Abnahmeprotokolle, als auch die Vereinbarung unterschrieben hat.

Herr Exler antwortet, dass der Bürgermeister als der Vertreter der Gemeinde, dies unterschieben hat.

Herr Duhra gibt den Hinweis, dass Herr Woitow kein Fachmann ist und hier das Bauamt und der Fachplaner in der Pflicht ist.

Die Gemeindevertreter haben eine mängelfreie Straße in Auftrag gegeben und sind nicht mit dem Endzustand des Wirtschaftsweges einverstanden. Nach kontroverser Diskussion schlägt Herr Exler vor, zur nächsten Gemeindevertretersitzung den Fachplaner und die ausführende Firma einzuladen.

Herr Unger bemängelt, dass weder der Bürgermeister, noch er die Protokolle der Bauberatungen erhalten haben. Weiterhin fragt er an, wann die zwei großen Steine weggeräumt werden. Herr Exler erklärt, dass Herr Krüger den Sachverhalt bereits bearbeitet.


Wiesenweg-Verbindungsweg Drachhausen-Fehrow


Hier wurden seitens der Umweltbehörde 8 Haufwerke festgestellt. Diese bestehen aus grob gebrochenem Bauschutt. Es ist nicht auszuschließen, dass es sich um das gleiche Material wie auf dem Wiesenweg/Bullenwiese handelt. Es soll zunächst durch das Amt Anzeige gegen Unbekannt erstattet werden. Da die Haufwerke auf Gemeindegrundstück liegen, kann es passieren, dass das Material beprobt und gegebenenfalls entsorgt werden muss.