Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Enthaltungen: 2

Beschluss: SP/KÄ/339/2013

Die Stadtverordnetenversammlung Peitz beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 27.02.2013 zur Haushaltssatzung 2013.






Frau Lichtblau erläutert die Beschlussvorlagen zum TOP 5 und TOP 6, da beide Tagesordnungspunkte im Zusammenhang zu betrachten sind.

Sie verweist auf die Ausführungen in der letzten SVV, in der sie die aktuelle Haushaltssituation einschließlich der unabweisbaren investiven Maßnahmen eingehend erläutert hat. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Entwicklung des Ergebnishaushaltes plankonform eingeschätzt werden kann, aber erhebliche Forderungsausfälle den Haushalt belasten werden. Die vorhandenen liquiden Mittel können die investiven Maßnahmen nicht abdecken. Daher ist eine Kreditaufnahme erforderlich.


Am 27.02.2013 wurde durch die SVV die Haushaltssatzung für 2013 beschlossen. Da die Satzung ein genehmigungspflichtigen Teil in Form der Kreditaufnahme beinhaltete, waren weitere Unterlagen beziehungsweise Erläuterungen zur Unabweisbarkeit der investiven Maßnahmen zu erbringen.

Hintergrund der kritischen Betrachtung durch die Kommunalaufsicht ist der hohe Verschuldungsgrad der Stadt Peitz. Aufgrund dieser Situation ist außerdem die Genehmigung des Ministeriums des Inneren erforderlich.

Die ursprüngliche Kredithöhe wurde aufgrund der Prüfung von 327,5 T€ auf 265, 6 T€ reduziert. Entsprechend der von der Kommunalaufsicht vorliegenden Genehmigung vom 12.08.2013 wurde die Haushaltssatzung geändert. Dahingehend ist es erforderlich, die bereits beschlossene Satzung aufzuheben und in der vorliegenden Form neu zu beschließen.

Die Änderung in der Satzung beinhalten die Anpassung der Kredithöhe und die Aktualisierung der investiven Maßnahmen.

In der sich anschließenden Diskussion zur Kreditaufnahme wurde von der Verwaltung klargestellt, dass eine Inanspruchnahme des Kassenkredites für investive Maßnahmen nicht statthaft ist.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …17….

Davon anwesend …16…


Abstimmung …11… JA- Stimmen …3... NEIN Stimmen …2… Enthaltungen