Beschluss:





Herr Blümel informiert über den rechtlichen Rahmen zur Erstellung eines Lärmaktionsplans für die Stadt Peitz. Ein erster Schritt der Planung wurde bereits 2009 durch das Ingenieurbüro für Bauphysik GWJ aus Cottbus realisiert.

Problematisch bei der Erstellung einer weiterführenden Lärmaktionsplanung ist aus seiner Sicht die Relation zwischen Aufwand und Nutzen. Der Verwaltung liegen zwei Angebote von Planungsbüros vor, welche in der kleinsten Stufe Kosten von ca. 10.000. Euro veranschlagen.

Das beauftragte Planungsbüro erarbeitete fundierte Vorschläge zur Lärmminderung.


Frau Hölzner informiert über die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht für die Stadt Peitz, bis zum 18.07.2013 einen Lärmaktionsplan zu erstellen und gibt anhand von Straßenkarten einen Überblick über die aktuelle Lärmbelastung. Herr Fillmer kritisiert, dass es bislang keine wirkliche Unterstützung durch Herrn Pfister (LK SPN - Sachbearbeiter Verkehrssicherung/-lenkung) gegeben hat und gibt einige Beispiele:

- Verkehrsinsel Richtung Turnow nicht zufriedenstellende Planung und somit

abgelehnt

- Ortseingangsschilder können nach Aussage von Herrn Pfister nicht versetzt

werden

- Demontage der Verkehrsschilder an der Kita

Er sieht hier klar die Ursache dafür, dass Einwohner von Peitz aus der Innenstadt wegziehen. Viele Wohnungen im Bereich der Innenstadt stünden wegen der Lärmbelastung leer. In der folgenden Debatte wird umfangreich über Vor- und Nachteile von möglichen Geschwindigkeitsbeschränkungen, das Für und Wieder von lärmreduzierenden Straßenbelägen und anderer Maßnahmen diskutiert.


Herr Fillmer und Herr Schulze bekräftigen, dass sich die Stadt Peitz mehr für eine Lärmminderung einsetzen sollte. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend sollte die Planung zumindest so in Auftrag gegeben werden, dass sie den Mindestanforderungen gerecht wird.



Beschluss:

Der Hauptausschuss der Stadt Peitz beschließt, die Vergabe zur Erstellung eines Lärmaktionsplanes an die GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR in der kleinsten Stufe.


Abstimmung:

Ja 3

Nein 0

Enthaltung 0




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen