Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung Peitz beschließt die

Satzung zur Aufhebung der „Förderrichtlinie der Stadt Peitz über die Vergabe von Zuschüssen für kleinteilige Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtbildes gemäß Förderrichtlinie '99 zur Stadterneuerung des Landes Brandenburg vom 12.02.1999“ und zur Aufhebung der „Grundsätze für die Durchführung und Finanzierung von Ordnungsmaßnahmen gemäß B 4.3 der Förderrichtlinie zur Stadterneuerung des Landes Brandenburg für das Sanierungsgebiet Historischer Altstadtkern in Peitz“.





Frau Donath erklärt den Sachverhalt.

Die noch bestehende Förderrichtlinie der Stadt Peitz über die Vergabe von Zuschüssen für kleinteilige Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtbildes gemäß Förderrichtlinie 99 zur Stadterneuerung des Landes Brandenburg vom 12.02.1999 ist nicht mehr aktuell.

Mit dem Wegfall der Rechtsgrundlage wird die bestehende Förderrichtlinie der Stadt nicht mehr angewandt und kann somit aufgehoben werden.


Die (1998 und 2002) beschlossenen „Grundsätze für die Durchführung und Finanzierung von Ordnungsmaßnahmen gemäß B 4.3 der Förderrichtlinie zur Stadterneuerung des Landes Brandenburg für das Sanierungsgebiet -Historischer Altstadtkern- in Peitz“ können ebenfalls aufgehoben werden.

In der Städtebauförderrichtlinie 2009 sind alle Fördergrundsätze klar geregelt, so dass eine zusätzliche parallele Regelung zu den Grundsätzen durch die Gemeinden (Stadtverordnetenversammlung) nicht mehr erforderlich ist.









Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …17…….

Davon anwesend …14…


Abstimmung …14…… JA- Stimmen …0….. NEIN Stimmen …0… Enthaltungen