Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Flurstücke 35/4, 35/5 und 36/3 der Flur 6, Gemarkung Heinersbrück.

Hauptinhalt ist die bauplanungsrechtliche Vorbereitung für die Errichtung eines Produktionsgebäudes mit Lager, Büros und Sozialräumen. Die Übertragung der städtebaulichen Planungsleistungen auf die Vorhabenträger sowie die Übernahme sämtlicher damit im Zusammenhang stehenden Kosten durch die Vorhabenträger werden in einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB geregelt.


Die Vorinformation zu diesem Beschluss erfolgte in der letzten Sitzung. Die Gemeindevertretung stimmt oben genanntem Beschluss zu. Es wird anvisiert, das Grundstück incl. der Gebäude zu veräußern.

Hinsichtlich des Verkaufs soll ein Gutachter herangezogen werden.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …8…….

Davon anwesend …5…


Abstimmung ……5… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen