Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt eine nochmalige kritische Betrachtung der Haushaltspositionen und die Prüfung der Kredithöhe und der damit im Zusammenhang stehenden Baumaßnahmen.






Frau Lichtblau erläutert die Haushaltssatzung.

Insbesondere geht sie näher auf die Aufnahme eines kommunalen Kredites zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 380.500,- EUR ein. Sie erklärt, dass der Kredit für die Deckung der Investitionen benötigt wird.

Alle anderen Ausgaben werden über Förder- und Drittmittel finanziert.


Herr Krakow gibt zu bedenken, dass im vergangenen Jahr die Problematik Kredit angesprochen und lang diskutiert wurde. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass keinen Kredit erforderlich war.

Ihm stellt sich die Frage, warum dieses Jahr ein Kredit aufgenommen werden soll und gibt zu bedenken, dass die Stadt Peitz in den vergangenen Jahren deutliche Mehreinnahmen zu verzeichnen hat.


Frau Lichtblau erklärt, dass im Vorjahr eine andere Grundlage vorgelegen hat. 2011 wurden die Investitionen aus der Rücklage vorfinanziert.

Eine spätere Inanspruchnahme eines kommunalen Kredites für die investiven Maßnahmen wurde von der Kommunalaufsicht negiert.


In Bezug auf den vorliegenden Haushalt erklärt sie, dass man den Ergebnis- und Finanzhaushalt unterscheiden muss. Wenn der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen ist, besteht die Notwendigkeit, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.


Im derzeitigen Haushaltsplan ist im investiven Bereich ein Defizit zu verzeichnen. Falls der Kredit nicht aufgenommen werden kann, müssten Maßnahmen gestrichen werden.

Dieses erweist sich dahingehend als schwierig, weil fast alle Finanzierungen an Fördermittel gebunden sind.


Hierzu erfolgt eine Diskussion.


Frau Lichtblau gibt den Ausschussmitgliedern Informationen über den Ergebnishaushalt:

ordentliche Erträge in Höhe von 5,9 Mio€ und

Aufwendungen in Höhe von 6,7 Mio€.

Hierbei entsteht ein strukturelles Defizit in Höhe von 983,5 T€.

Dieses wird im Vorbericht ausführlich beschrieben. Frau Lichtblau verliest die wesentlichen Ertrags- und Aufwandsarten und erläutert diese (Vorbericht Seite 11-13).


Frau Lichtblau gibt den Ausschussmitgliedern Informationen über den Finanzhaushalt:

Zuschussbedarf bei investiven Maßnahmen in Höhe von 380,5 T€,

Einzahlungen von Fördermitteln und Zuschüssen Dritter in Höhe von 1.373,1 T€ und

Auszahlungen in Höhe von 1.753,6 T€.


Frau Lichtblau verliest die Übersicht der investiven Maßnahmen (Einzahlungen und Auszahlungen) und erläutert diese (Vorbericht Seite 16-17).


Fragen zu einzelnen Maßnahmen:


  • Städtebauliche Sanierung

Es entsteht eine Diskussion über das Saldo in Höhe von -242,5 T€.

Frau Donath informiert über die ausstehenden Schlussrechnungen Freiflächengestaltung Zitadelle und Straße Festungsgraben.


  • Kurze Diskussionen in den Positionen Straßen/Gehwege/Radwege und Straßenbeleuchtung.

Herr Krakow erkundigt sich, warum bei der Maßnahme Tiefbaumaßnahmen Wiesenstraße, L50 Kreisverkehr/Malxebrücke- M99 in 2012 15,0 T€ geplant wurden.

Frau Lichtblau erklärt, das in den „Maßnahmen 99“ verschiedene Bauvorhaben bis zu einem Wert von 10 T€ gemäß Satzung abgebildet werden können. Daher ist die Bezeichnung eventuell für mehrere Jahre in dem betreffenden Fall etwas missverständlich.


  • Friedhofsverwaltung 55/57

Kurze Diskussion über die Anschaffung von Bänken für den Friedhof Dammzollstraße


Im Finanzhaushalt spielen neben der Verwaltungstätigkeit und den investiven Aus- und Einzahlungen die Tilgungen eine erhebliche Rolle.

Frau Lichtblau erklärt den Anwesenden anhand der Übersicht zum Finanzhaushalt und mittelfristige Finanzplanung die Entwicklung der finanziellen Leistungen (Seite 9) und die Tilgungsleistungen (Seite 8), die über die Jahre erbracht werden müssen.



Herr Schulze ist der Meinung, dass eine Kreditaufnahme in Höhe von 380,5 T€ überschaubar ist.


Herr Krakow möchte zur nächsten SVV wissen, wie hoch die finanzielle Beteiligung der Stadt Peitz (Eigenanteil) an den Bauvorhaben Markt 2 und Jahnplatz 1 ist und was insgesamt investiert wird.

Weiterhin erkundigt er sich, warum die Stadt Peitz das Bauvorhaben Markt 17 mit ca. 300,0 T€ unterstützt, obwohl es Eigentum der WBVG ist.

Frau Donath verweist auf den Hauptausschuss am 02.04.12. Dort wurde über das Thema informiert.


Die Sanierung erfolgt aus dem Förderprogramm der ILB zur Modernisierung und Instandsetzungen von Mietwohngebäuden. Die förderfähigen Baukosten sind gemäß Förderrichtlinie mit einem Zuschuss aus Städtebaufördermitteln zu komplettieren.


Im Anschluss informiert Frau Hölzner, welche Maßnahmen 2013 enden.

Sie erklärt, dass sie die kommunalen Gebäude der Stadt zukünftig auf maximal 2 (Rathaus, Jahnplatz 1) beschränken möchte. Dadurch würde die Stadt Peitz Einsparungen erzielen.


Herr Fillmer schlägt vor, die einzelnen Positionen nochmals zu überdenken, um eventuelle Einsparungen vorzunehmen. Er kritisiert die hohen Summen einzelner kleinerer Maßnahmen, wie z.B. Außenanlagen, Trauerhalle usw.



Frau Sczesny informiert über ein Schreiben von Herrn Blobel bezüglich der JazzWerkstatt.

Er bittet um eine finanzielle Unterstützung der Stadt Peitz in Höhe von 1,0 T€.

Frau Sczesny erklärt, dass die finanziellen Mittel in der Kostenstelle Heimatpflege zur Verfügung stehen würden.


Herr Fillmer gibt zu bedenken, dass dann ein Nachteil gegenüber anderen Vereinen entstehen würde.

Hierzu erfolgt eine Diskussion.


Herr Gellner und Herr Schulze geben zu bedenken, dass Veranstaltungen wie Sounds of Hollywood, das Neujahrskonzert und auch die JazzWerkstatt die Stadt Peitz bekannter machen.









Frau Lichtblau informiert über die Möglichkeit der Umschuldung bestehender Kreditverträge. Aufgrund der derzeitig auf sehr niedrigem Niveau liegenden Zinsen hat sie ein Angebot für eine mögliche Umschuldung der Altschulden von der DKB angefordert.

Die vertragliche Zinsbindung für die Altschulden läuft noch bis 2014. Bei Festsetzung gemäß Angebot kann für die Jahre 2015 bis 2022 eine Ersparnis von über 120 T€ erzielt werden.


Die Hauptausschussmitglieder stimmen der Umschuldung zu. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Zustimmung des Hauptausschusses ausreichend ist.






Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……5….

Davon anwesend …4…


Abstimmung …4…… JA- Stimmen …0….. NEIN Stimmen …0… Enthaltungen