Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 0


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt die Dammzollstraße 3. Bauabschnitt grundhaft auszubauen. Für diesen Ausbau wird die Verwaltung beauftragt, die Fördermittel aus dem Programm „Innerörtliche Infrastruktur“ zu beantragen.




Herr Exler erläutert die Beschlussvorlage und geht auf die Finanzierungsvarianten ausführlich ein.


Der Anteil der Stadt Peitz kann mit 75% von der Nettosumme gefördert werden.

Die Kostenübersicht zur Aufteilung der Kosten ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.


Die Ausbaubreite muss 5,00 m, der einseitige Gehweg eine Breite von 1,50m +

0,50m Sicherheitsstreifen betragen.

Die Kosten werden wie folgt aufgeteilt:

30 % der Gesamtkosten als Umlage auf die Anlieger,

70 % der Gesamtkosten als Anteil der Stadt Peitz.


Im Anschluss erfolgt die Diskussion, wobei die Haushaltssituation näher betrachtet wird.


Herr Böllsterling äußert Bedenken, dass viele Bürger gegen den Ausbau der Dammzollstraße wären, Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Des Weiteren bittet er die momentane Haushaltssituation zu bedenken.

Grundsätzlich ist er aber für einen Ausbau.


Herr Schulze entgegnet, dass die Stadt Peitz eine Verkehrssicherungspflicht hat und die Möglichkeit der Förderung genutzt werden sollte.


Frau Lichtblau betont, dass die Stadt Peitz mit dieser investiven Maßnahme einen Kredit aufnehmen muss.

Herr Krakow bekräftigt, die Baumaßnahme mit der entsprechenden Förderung zu realisieren. Es muss mit erheblichen Mehrkosten gerechnet werden, wenn der Ausbau der Dammzollstraße zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.


Herr Fillmer betont, dass viele Anwohner den Ausbau gar nicht wollen.

Er habe im Bauausschuss gebeten, eine Auflistung von Vergleichsgrundstücken mit den entsprechenden AAusbaubeiträgen und den Kosten für die Stadt (Gegenüberstellung der Kosten alt/neu) vorzulegen.

Im Haushalt sind Investitionen nach der Priorität darzustellen. Durch die besondere Förderung dieser Sanierungsmaßnahme steht diese an oberster Stelle.


Der Beschlussvorschlag wird zur Abstimmung gebracht.


Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 17

Davon anwesend 10


Abstimmung 7 JA- Stimmen 3 NEIN Stimmen 0 Enthaltungen