Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt die Satzung über die Erhebung einer Winterwartungsgebühr in der Stadt Peitz einschließlich der Gebührenkalkulation in der Variante 3.






Herr Schulze erläutert die Sachdarstellung zu den vorgelegten Varianten.

Im Hauptausschuss haben sich die Mitglieder auf eine Umlage von 60 % geeinigt. Die Zahl wäre nunmehr Diskussionsgrundlage für die heutige Entscheidung.


Herr Krakow geht näher auf die Gebührenübersicht ein und führt verschiedene Berechnungsvarianten auf.

Insbesondere stellt er die Varianten 1 und 4 der Winterdienstkosten gegenüber. Bei der Variante 4 müsste die Stadt Peitz ein Zuschussbedarf für den Haushalt in Höhe von 47.240,18 € aufbringen. Im Gegensatz zur Variante 1 mit 75 % Umlage würde der Zuschussbedarf 29.024,77 € betragen.


Herr Fillmer hat die Meinung, dass die Umlage mit 60 % für den Bürger vertretbar ist, zumal die Stadt Peitz die einzige Gemeinde ist, die die Winterdienstkosten auf die Bürger umlegt.


Herr Chrobot fragt nach, ob sich die Stadt Peitz nur 60 % oder 65 % leisten kann.

Er weist auf das Haushaltssicherungskonzept hin. Er ist der Ansicht, dass die Stadt den Haushalt für die nächsten 4 Jahre stabilisieren sollte.


Frau Lichtblau merkt an, dass der Haushalt auch für die nächsten Jahre erhebliche Defizite aufweist. Sie erläutert ausführlich die Planzahlen und gibt zu bedenken, dass keine Rücklagen gebildet werden konnten.

Weiterhin erwähnt sie, dass die Kommunalaufsicht prüfen wird, in welcher Höhe Kosten umgelegt werden können.


Im weiteren Verlauf erfolgte eine Diskussion über das Haushaltsdefizit.

Herr Fillmer weist auf die Steuereinnahmen hin und merkt an, dass diese Gelder nicht nur für die Rekonstruktion der Altstadt, sondern auch für Straßensanierung zur Verfügung stehen sollten.


Frau Kakuschke kann einer Umlage von 60 % nicht zustimmen.

Sollte sich die Haushaltssituation der Stadt verschlechtern, müsste auch die umlagefähigen Kosten neu bewertet werden.


Herr Chrobot weist darauf hin, dass der Vertrag für die Winterdienstkosten für die nächsten 4 Jahre beschlossen wurde. Aller 2 Jahre ist die Verwaltung gezwungen, die Kalkulation zu überprüfen. Es wäre für die Bürger nicht nachvollziehbar, wenn sich die Gebühren plötzlich erhöhen. Er empfielt, die 65 % Variante anzusetzen.


Herr Schulze bittet um Abstimmung.

Folgende Vorschläge werden zur Abstimmung gebracht:

  1. 60 %

  2. 65 %

Sollte keine Mehrheit erzielt werden wird über die Variante 3 mit 75 % abgestimmt.


Abstimmung über 60 %:

Ja 5


Abstimmung über 65 %:

Ja 4


Abstimmung über 75 %:

Ja 2


Nach einer Diskussion über die Abstimmungsergebnisse stellt Herr Chrobot den Antrag erneut über die 65 % Variante abzustimmen.


Abstimmung:

Ja 5


Da kein Ergebnis erzielt wurde, wird nach einer kurzen Beratungspause erneut abgestimmt.


-5 Minuten Pause-


Abstimmung über 60 %:

Ja 5


Abstimmung über 65 %:

Ja 5


Auch bei diesem Abstimmungsergebnis wurde keine Mehrheit erzielt. Es wird der Vorschlag unterbreitet, die Abstimmung zu vertagen, dem kann nicht entsprochen werden, weil die Satzung ab 01.01.13 in Kraft treten soll.


Frau Kakuschke stellt den Antrag erneut abzustimmen.


Abstimmung über 60 %:

Ja 5


Abstimmung über 65 %:

Ja 6



Demnach gilt die Satzung über die Erhebung einer Winterwartungsgebühr in der Stadt Peitz einschließlich der Gebührenkalkulation Variante 3 als bestätigt.





Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 17

Davon anwesend 11


Abstimmung 6 JA- Stimmen ….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen