Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:



Die Gemeindevertretung Tauer beschließt den Neuabschluss des Strom-Wegenutzungsvertrages mit der envia Mitteldeutsche Energie AG Chemnitz für den Zeitraum vom 01.04.2014 bis zum 31.03.2034.








Frau Kallauke stellt den Antrag auf das Rederecht von Frau Erb zu diesem Tagesordnungspunkt.



Abstimmung: 5 Ja

0 Nein

0 Enthaltungen



Frau Erb stellt sich kurz vor. Sie ist bei der enviaM unter anderem zuständig für die Bearbeitung und den Abschluss von Konzessionsverträgen und versteht sich selbst als Bindeglied zwischen den Kommunen und der enviaM.

Frau Erb erläutert den Begriff Konzessionsvertrag. Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung, welche einem Versorgungsunternehmen das Recht einräumt seine Leitungen in einen öffentlichen Weg einzubringen. Für dieses Recht erhält die Kommune dann Konzessionsabgaben, welche wiederum in dem Konzessionsvertrag festgelegt werden.

Der bisherige Konzessionsvertrag läuft zum 31.03.2014 aus. Laut Gesetz müssen 2 Jahre vor Ablauf des alten Vertrages im Bundesanzeiger potentielle Energieunternehmer dazu aufgefordert werden, ihr Interesse zum Abschluss eines neuen Vertrages zu bekunden.

Auf diese Aufforderung meldete sich jedoch nur die enviaM, sodass der neue Vertrag auch mit diesem Unternehmen abgeschlossen werden sollte.

Frau Erb geht auf die einzelnen Paragraphen des Vertrages ein.

Für jede Kilowattstunde, welche durch die Leitungen fließt, erhält die Gemeinde 1,32 Cent.

Weiterhin erhalten alle öffentlichen Gebäude der Gemeinde 10 Prozent Preisnachlass auf die Netznutzungsgebühr.

Herr Friedow fragt diesbezüglich nach, ob diese Vergünstigung auch vereinbart bleibt, wenn sich die Gemeinde für einen anderen Stromanbieter entscheiden würde. Frau Erb, antwortet, dass dies der Fall wäre, weil die enviaM trotzdem Netzbetreiber bliebe.

Sie erklärt weiter, dass die enviaM die Gewerbesteuer splittet, zu 60 Prozent auf den Stromabsatz und 40 Prozent nach den Arbeitslöhnen. So erhält die Gemeinde auch einen Teil der Gewerbesteuer. In der Regel wird diese in dem Gebiet gezahlt, in welchem die Erzeugeranlagen stehen.

Herr Friedow fragt nach, warum Gemeinden bzw. Städte mit mehr als 25.000 Einwohner höhere Konzessionsabgaben erhalten.

Frau Erb erläutert, dass dies gesetzliche Festlegungen sind. Frau Lichtblau ergänzt, dass hierbei wirtschaftliche Aspekte eine Rolle spielen.



Weitere Fragen werden nicht gestellt.



Frau Albrecht stellt den Antrag, die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hinter den Punkt 8 zu verlegen:



Abstimmung: 5 Ja

0 Nein

0 Enthaltungen




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 10

Davon anwesend 6



Abstimmung 6 JA- Stimmen 0 NEIN Stimmen 0 Enthaltungen