Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Turnow-Preilack nimmt den Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald (Stand: 19.06.2012) zur Kenntnis.

Die Gemeinde Turnow-Preilack bittet um Aufnahme des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark-Energiegemeinde Turnow-Preilack“

(Entwurf, Aufstellungsbeschluss v. 20.04.2012) in den Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“.






Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald hat in ihrer Sitzung den Entwurf zum sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung“ einschließlich des Umweltberichts gebilligt. Der sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung“ umfasst die gesamte Region „Lausitz-Spreewald“.


Dazu wurde das förmliche Beteiligungsverfahren zum gebilligten Entwurf des sachlichen Teilregionalplans „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald vom 03.09.2012 bis 05.11.2012 durchgeführt.

De Gemeinde Turnow-Preilack wurde eine Fristverlängerung bis zum 14. Dezember 2012 gestattet.


Die Gemeindevertretung Turnow-Preilack hat am 20.04.2012 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark – Energiegemeinde Turnow-Preilack“ beschlossen.


Der Geltungsbereich befindet sich im südlichen Randgebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes „Lieberoser Heide“ und grenzt in westlicher Richtung an die Gemeindegrenze Drachhausen entlang der B 168 und erstreckt sich in östlicher Richtung bis zur Gleistrasse der ehemaligen Bahnlinie Cottbus-Frankfurt/Oder.

In südlicher Richtung verläuft die Grenze am Forstweg B-Gestell und in nördlicher Richtung am Forstweg D-Gestell.


Im Geltungsbereich des B-Planes ist im Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ nicht als Eignungsgebiet dargestellt.

Um die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Planaufstellungsverfahren des B-Planes zu schaffen, sollte um Aufnahme des Geltungsbereiches des B-Plan-Entwurfes in den Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ gebeten werden.

Die entsprechende Stellungnahme der Gemeinde wird durch die Amtsverwaltung an die Regionale Planungsgemeinschaft weitergeleitet.


Herr Sonke erkundigt sich, ob der Suchraum verkleinert wurde.

Frau Hölzner bestätigt dies.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……11….

Davon anwesend …8…


Abstimmung ……8… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen