Beschluss:





Es sind Einwohner anwesend.


Herr Dietrich erhält Rederecht.

Er bezieht sich auf heutige Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung zur Absicherung des Winterdienstes in den nächsten vier Jahren. Nach ausführlichen Anmerkungen stellt er folgende Fragen, die sich aus den Ausführungen ergeben haben.


  1. Wie wird gesichert, dass sich die Gebühren, der auch jene Eigentümer an den Landes- und Haupterschließungsstraßen zu entrichten hatten, pauschal für weitere 4 Jahre nicht ändern?


In seinen weiteren Ausführungen muss er feststellen, dass 1/3 Mehrkosten bei der Winterwartungsgebühr für jeden Eigentümer, auch für den Mieter zu erwarten wären.


Herr Schulze verweist auf die Satzung und bittet den Bürger, drei Fragen in der Einwohnerfragestunde zu stellen.


  1. Wie viel Eigentümer gibt es in der Stadt Peitz. Im Hauptausschuss konnten keine genauen Zahlen genannt werden. Wie viel Eigentümer werden zur Finanzierung des Winterdienstes herangezogen, wie viel werden befreit und aus welchen Gründen.


  1. Weiterhin bittet er um eine genaue Erklärung, warum auch Verwaltungskosten auf die Bürger umgelegt werden.





Herr Schulze antwortet auf die Fragen.


Alle Anlieger, auch von Hauptstraßen werden genau nach der Satzung veranlagt. 4.569 Einwohner hat die Stadt Peitz, wobei 1.327 Eigentümer sind. Davon werden 825 nicht veranlagt.


Frau Lichtblau erläutert, das 1.900 Bescheide an Grundsteuer B verschickt wurden. Die Differenz kam zustande, weil viele Eigentümer mehrere Bescheide erhalten haben.

Das ist auf die unterschiedliche Bewertung der Einzelnen Grundstücksflächen zurückzuführen.

Für die Winterwartungsgebühr erhält der Eigentümer einen Bescheid für die betreffenden Grundstücke.


Es wird sich darüber geeinigt, dass die Anfragen in das Protokoll aufgenommen werden. Diese werden dann entsprechend beantwortet und Herrn Dietrich zur Verfügung gestellt.


Frau Lichtblau erläutert, dass Verwaltungskosten grundsätzlich in die Kalkulation aufgenommen werden. Sie begründet ihre Ausführungen.


Frau Hölzner ergänzt, dass die Herr Rother von der Kommunalaufsicht bestätigt habe, dass die Aufnahme von Verwaltungskosten in die Kalkulation üblich sei. Sie nennt kurz ähnliche Bespiele und legt dar, dass die Stadt Peitz geringe Verwaltungskosten aufgenommen habe.


Herr Fillmer moniert, das bei der Kalkulation der Winterwartungsgebühren auf einmal Verwaltungsgebühren auftauchen. Das Amt zahlt eine Amtsumlage und das Amt sei Dienstleister und übernimmt die Aufgaben für die Stadt Peitz. Deshalb habe es ihn verwundert, warum die Verwaltungskosten angerechnet werden. Er habe gebeten, diesen Sachverhalt durch den Landkreis Spree-Neiße prüfen zu lassen. Dem wurde Rechnung getragen.


Ein weiterer Bürger meldet sich zu Wort.


Er führt an, dass am letzten Donnerstag die Beratung zum Ausbau des letzten Stücks Dammzollstraße erfolgte. Die Anwohner wurden bereits befragt. Er stellt die Frage, wie der Ausbau Ottendorfer Straße erfolgte und wie die Finanzierung dargestellt wurde.


Die Regenwasserleitung wurde zu DDR-Zeiten verlegt. Nach der Wende wurde die Abwasserleitung mittels Rohrvortrieb eingebracht.


Eine Bürgerin meldet sich zu Wort.


Sie bittet, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Straße aufzubringen, um den Rasern etwas Einhalt zu bieten. Dieses soll vor der Planung nochmals zur Diskussion gebracht werden.


Frau Hölzner erläutert, dass das Aufbringen von Hügeln im LkW-Verkehr nicht optimal sei, da diese dadurch einen erhöhten Lärmpegel beim Überfahren verursachen. Eventuell wären kleine Inseln oder Einengungen effektiver.


Der Vorredner meldet sich nochmals zu Wort.


Katzenkopfpflaster sollte nicht aufgebracht werden. Er hat wie Herr Fillmer die Auffassung, dass es unzumutbar wäre.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen