Beschluss:





Herr Kiesling beanstandet, dass der Beschluss SP/KA/294/2012, Seite 8 der Niederschrift nicht so beschlossen worden sei. Die Niederschrift spiegelt nicht das, was in der Sitzung gesagt wurde. Er zitiert Aussagen von Frau Kakuschke. Sie habe gesagt, dass man durch den ständigen Verkehr an der Hauptstraße großen Gefahren ausgesetzt sei. Sie habe weiterhin gesagt, den Veranstaltungsort am Festungsturm zu nutzen, insbesondere für das Mai- und Oktoberfest. Es sei beanstandet worden, dass, wenn die Veranstalter den Veranstaltungsort am Festungsturm nicht wollen, hier jeder auf dem Markplatz feiern kann. Er bittet Frau Kakuschke, ihre Aussagen zu bestätigen.


Herr Krakow stellt ebenfalls richtig, dass ausgesagt worden wäre, die Veranstaltungen können durchgeführt werden, aber der Durchführungsort müsse gemeinsam mit den Vereinen jeweils neu definiert werden. Der Beschluss in der Niederschrift sagt aber aus, dass grundsätzlich alle Veranstaltungen auf dem Marktplatz stattfinden können. Das wurde in der Sitzung nicht beschlossen.


Herr Schulze kann den Unterschied zu den getätigten Aussagen und der Niederschrift nicht feststellen. Er zitiert die letzten zwei Sätze auf Seite 9 der Niederschrift. So wurde es in der Sitzung mehrheitlich mündlich und schriftlich aufgezeichnet und zugestimmt.


Dem widerspricht Herr Krakow nochmals, denn es wurde nur beschlossen, dass die Veranstaltungen genehmigt werden, der Ort sei aber gesondert zu bestimmen. Hierbei handelt es sich um die Silvester- und Karnevalsveranstaltung.


Frau Kakuschke stellt ihre Aussage sinngemäß dar. Ihr Anliegen war es, dass man mit den Veranstaltern nochmals bezüglich der Nutzung des Festungsplatzes sprechen sollte. Explizit bat sie, mit den Veranstaltern noch mal zu reden. Wenn diese dem Festungsplatz nicht zustimmen wollen, dann sollten die Veranstaltungen auf dem Markplatz stattfinden. Es wird festgehalten, dass grundsätzlich den Veranstaltungen zugestimmt wurde, nur mit dem Hinweis, dass mit den einzelnen Veranstaltern gesprochen werden solle. Die Abstimmung erfolgte mit 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.


Dem entgegnet Herr Kiesling, dass Frau Kakuschke gerade gesagt habe, wenn die Veranstalter das nicht wollen, dass jeder wieder auf dem Marktplatz eine Veranstaltung durchführen könnte.


Frau Kakuschke stellt den Antrag, in der nächsten Sitzung in die Tonbandaufzeichnung reinzuhören. Dem kann entsprochen werden. Die Aufzeichnung der Sitzung wäre aus technischen Gründen in der Verwaltung abzuhören. Die Aufzeichnung sei erst zu löschen, wenn dem zugestimmt wird.


Im Anschluss wird angemerkt, dass das Kultur- und Tourismusamt bereits mit den Veranstaltern gesprochen habe. Das Maifest wird auf Grund der Vorrichtung für den Maibaum auf dem Marktplatz stattfinden. Die Veranstalter des Diebsdorfer Karnevalsvereins und die Organisatoren der Silvesterparty möchten diese beiden Veranstaltungen weiterhin auf dem Marktplatz durchführen.


Herr Schulze gibt den Hinweis, dass in den letzten fünf Jahren keine Beschwerden bezüglich der Festveranstaltungen auf dem Marktplatz eingegangen seien.


Die Niederschrift ist damit nicht bestätigt.


Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.



Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen