Beschluss:






Frau Albrecht eröffnet die Sitzung um 19.05 Uhr und begrüßt die Amtsdirektorin sowie alle anwesenden Gemeindevertreter. Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Die Beschlussfähigkeit ist trotz geringer Teilnahmezahl der Gemeindevertreter gegeben, da bei dieser Sitzung der § 38 Abs. 2 BbgKVerf zum Tragen kommt.

Dieser besagt: ‘Ist eine Angelegenheit wegen Beschlussunfähigkeit zurückgestellt worden und wird die Gemeindevertretung zur Verhandlung über denselben Gegenstand einberufen, so ist sie ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.‘

Da es sich nicht um eine direkte Fortsetzung der letzten Sitzung handelt, muss nunmehr die Nummerierung von 30. auf 31. Sitzung geändert werden.



Weitere Einwendungen zur Tagesordnung gibt es nicht.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……



Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen