Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Stadt Peitz empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz die Satzung über die Erhebung einer Winterwartungsgebühr in der Stadt Peitz einschließlich der Gebührenkalkulation zu beschließen.

Der Gebührenfähige Anteil soll mit 60% auf die Bürger umgelegt werden.






Herr Blümel erklärt bezugnehmend auf die Fragen von Herrn Dietrich, dass alle Bürger der Stadt Peitz zu einer Winterwartungsgebühr einbezogen werden, soweit es der Satzung entspricht und die Bürger nicht im Außenbereich wohnen.


1327 Grundstücke zahlen Winterdienstgebühren.

Grundstücke wie zum Beispiel in den Lasszinswiesen oder das letzte Grundstück in der „Alten Bahnhofstraße“ zahlen z.B. keine Gebühren.

Davon gibt es in der Stadt ca. 30 Grundstücke.


Weiterhin erklärt er, dass auch die WBVG Bescheide erhält.


Der Durchschnittliche Gebührensatz für den Bürger erhöht sich ca. um ⅓.


Die Bescheide werden als Sammelbescheide verschickt.


Die kalkulierten Verwaltungskosten betragen 4336,80 €.

Der Landesbetrieb Straßenwesen wird nach wie vor nach Einsätzen bezahlt. Für die Kalkulation wurde ein Durchschnittswert der letzten 3 Jahre gebildet.

Auch die Anlieger an den Hauptverkehrsstraßen erhalten den kalkulierten Gebührensatz für 4 Jahre.


Herr Blümel schlägt vor, den Gebührensatz für die Bürger auf 75 % festzulegen.

Den Rest trägt die Stadt.


Es erfolgt eine Diskussion über die Höhe des Prozentsatzes. Herr Fillmer ist der Meinung, dass auch schon 50 % im Gespräch waren.


Herr Schulze und Herr Blümel erklären anhand vorgelegter Beispielrechnungen die Durchschnittwerte der Bürger.


Die Mitglieder des Hauptausschusses einigen sich daraufhin, die Umlage der Kosten auf 60 % herabzusetzen und der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen.





Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……5….

Davon anwesend …5…


Abstimmung …2…… JA- Stimmen …1….. NEIN Stimmen …2… Enthaltungen