Beschluss:





Es gibt keine Einwendungen gegen den öffentlichen Teil der letzten Niederschrift.


Herr Dietrich stellt folgende Fragen:

  1. Wie viel Eigentümer hat die Stadt Peitz bzw.

Wie viel Eigentümer werden zur Finanzierung des Winterdienstes herangezogen

  1. Wie hoch sind die Verwaltungskosten für den Winterdienst

Der Landesbetrieb für Straßenwesen sichert den Winterdienst in der Stadt Peitz auf den Hauptverkehrsstraßen ab. Er weiß nicht ob das zukünftig weiterhin so ist, wenn ja möchte er wissen:

  1. Wie die Abrechnung der Gebühren gegenüber den Einwohnern erfolgt.

Eine Abrechnung nach Einsätzen oder auch pauschal?

  1. Wie hoch sind die durchschnittlichen Gebühren der Einwohner?

  2. Wie hoch ist der Höchstbetrag?

  3. Zahlt die WBVG Winterdienst?


Herr Blümel erklärt, dass er die Fragen in den einzelnen Tagesordnungspunkten beantworten werden



Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen