Beschluss:





OT Preilack:

Herr Pfister bestätigt, dass es bisher keine durch die Verkehrsführung bedingten schweren Unfälle gab und dies auch so bleiben solle.

Er informiert über die Situation in Preilack. Rechtssicherheit bei der Beschilderung muss geschaffen werden. Dabei erfolgt auch stets eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Polizei. Er geht weiter auf die der GV vorliegenden Vorschläge ein.

In Preilack sind z. B. einige Kreuzungen beschildert, andere nicht.

Gemäß Verkehrssicherungspflicht müssten 15 Schilder in Preilack ausgetauscht werden.

Er schlägt vor, im östlichen Bereich von Preilack - einen 30 km-Bereich einzurichten (Geschwindigkeitsreduzierung, gleichrangige Straßen), da dieses Gebiet einer reinen Wohnlage entspricht und die Hauptstraße weitergeführt bis Turnower Straße als Vorfahrtsstraße auszuweisen, da hier der meiste Verkehr langführt. Zum Übergang wäre eine Beschilderung mit Hinweistafeln zur veränderten Verkehrsführung bzw. eine vorrübergehende Abdeckung der bestehenden Beschilderung möglich.

Er weist nochmal darauf hin, dass die Verkehrsbehörde die Pflicht hat zu handeln und die Beschilderung der STVO anzupassen ist. Dabei hat letztlich die Gemeinde kein Widerspruchsrecht.

Gemeindevertreter sprechen sich dringend für den Erhalt des Stopp-Schildes Turnower Straße/Schulstraße aus, insbesondere wegen der Kita. Diese Situation will Herr Pfister nochmal prüfen und zeitnah eine Antwort über die Möglichkeiten geben.

Mit dem Zuhängen der Schilder wird dann für 6-8 Wochen die neue Regelung ausprobiert und danach die endgültige Entscheidung angeordnet.


OT Turnow

Herr Pfister informiert, dass auch die Beschilderung in Turnow an einigen Stellen nicht der STVO entspricht.

z.B. - mal ist die Vorfahrtstraße ausgeschildert, mal nicht

- die 30 km/h Begrenzung Schulweg steht auf dem Prüfstand, ebenso die 7,5 t

Begrenzung

- die Einbahnstraßen werden überdacht

- eigenmächtiges (Wieder-) Aufstellen der 1,5 t Begrenzungsschildes (Eichenweg)

entspricht Straftatbestand


Herr Pfister plädiert dafür, die Dorfstraße, Wiesenweg bis Peitz und die Frankfurter Str. als Vorfahrtsstraßen auszuweisen, seitlich davon einschließlich Straße am Kanal als 30er Zone.

Er betont nochmal, dass Verkehrsbeschränkungen nur in wenigen begründeten Grenzen zulässig sind.

Herr Konzack spricht nochmal das Thema Versetzen der Ortseingangstafel Frankfurter Straße / Höhe Agrargenossenschaft/Verdie an, um die Geschwindigkeit in Höhe der Ortseinfahrt zu reduzieren. Herr Pfister sieht hier keinen Ermessensspielraum, die ein Versetzen der Tafel gesetzlich rechtfertigt.


Der Bürgermeister dankt Herrn Pfister für die interessanten Ausführungen.

Herr Pfister bittet die GV nochmal, über eine Entscheidung für eine 30 km Zone nachzudenken.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen