Beschluss:




Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die Gemeindevertretung sowie Herrn Krautz, Amt Peitz und Herrn Pfister, Verkehrsbehörde LK SPN.

Die Einladungen zur Sitzung sind rechtzeitig ergangen. Mit sechs anwesenden Gemeindevertretern ist die GV beschlussfähig.

Ein Exemplar der Sitzungsunterlagen, öffentlicher Teil, liegt im Sitzungsraum aus.


19:04 Uhr Rene Sonke und Lars Kärgel nehmen fortan an der Sitzung teil, damit sind 8 Gemeindevertreter anwesend


Der Bürgermeister schlägt vor, die ausgeteilten Beschlüsse (Tischvorlagen) in die Tagesordnung aufzunehmen:


5.1. Beschluss zu außerplanmäßigen Ausgaben im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Umbau und Sanierung Kinderhaus Turnow


5.2. Stellungnahme der Gemeinde Turnow-Preilack zum Entwurf des sachlichen

Teilregionalplanes "Windenergienutzung" der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald (Fassung: 19.06.2012)


Dagegen gibt es keine Einwände.


Herr Konzack stellt den Antrag, TOP 5 von der Tagesordnung zu streichen, da sich die Gemeindevertreter dazu bereits in der Sitzung am 27.07.2012, TOP 7, positioniert und den Beschluss gefasst haben, dass die Einrichtung der 30 km/h - Zone im gesamten OT Preilack abgelehnt wird.


Abstimmung zum Antrag:

JA: 5

NEIN: 1

Enthaltungen: 2


Damit ergeht der Beschluss, den TOP 5 (erneuter) Beschluss zur Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone im OT Preilack von der Tagesordnung zu nehmen.


Herr Krautz weist darauf hin, dass die Gemeinde keine verkehrsrechtlichen Entscheidungen treffen darf, sondern die Verkehrsbehörde die Entscheidungen/Anordnungen trifft. Deshalb hätte die Amtsdirektorin diesen Beschluss vom 27.07.2012 (Beibehaltung der vorhandenen Beschilderung und Erneuerung im Bestand) bereits beanstanden müssen.


Der Bürgermeister beantragt Rederecht für Herrn Pfister, Verkehrsbehörde.

Abstimmung zum Rederecht:

JA: 7

NEIN: 1

Enthaltungen: 0


Die Gemeindevertretung beschließt, Herrn Pfister Rederecht zu erteilen.


Herr Pfister bekräftigt die Aussage von Herrn Krautz bzgl. der Zuständigkeit der Verkehrsbehörde, die gesetzlich zu regelmäßigen Verkehrsschauen und dann einzuleitenden Maßnahmen verpflichtet ist. Die Gemeinde ist Träger der Straßenbaulast.

Der vorgelegte Vorschlag zur Änderung der vorhandenen Beschilderung ist durch die Festlegungen der STVO begründet, wonach entsprechende Lösungsansätze für die neue Beschilderung gesucht wurden. Nur bezgl. der Einrichtung einer 30 km/h- Zone ist auf Veranlassung der Verkehrsbehörde ein Beschluss der GV erforderlich. Alle anderen Fragen der Beschilderung obliegen allein der Verkehrsbehörde. Dazu wurden Vorschläge erarbeitet, die nun der GV mit den Sitzungsunterlagen vorgelegt wurden und dann besprochen werden können.


Herr Konzack kritisiert, dass die gewohnte Verkehrssituation in Preilack geändert werden soll. Bisher sei in Preilack noch kein schwerer Unfall passiert.


Die weitere Diskussion dazu wird unter TOP 4 geführt.

Weitere Änderungswünsche zur Tagesordnung bestehen nicht.


Abstimmung zur geänderten Tagesordnung:

- Streichung TOP 5, Aufnahme TOP 5.1. und 5.2. -

JA: 8

NEIN: 0

Enthaltungen: 0


Die Gemeindevertretung beschließt die geänderte Tagesordnung


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen