Beschluss:




Herr Exler informiert über die Thematik „Dammzollstraße“. Er erläutert, dass ein kombinierter Rad- und Gehweg zu 50% förderfähig ist. Bei einer Gesamtsumme von 67.246,63 Euro wären 33.623,315 Euro förderfähig.

Die geschätzten Gesamtkosten der Stadt und der Anlieger:

Gesamter geschätzter Stadtanteil: Fahrbahn (40%) = 170.867,20 Euro

Radweg (40%) = 13.449,33 Euro

Gesamt: = 121.316,53 Euro


Gesamter geschätzter Anliegeranteil: Fahrbahn (60%) = 161.800,80 Euro

Radweg (60%) = 20.173,98 Euro

Gesamt: = 181.974,78 Euro


Herr Schulze fragt nach, wie viel Anlieger sich die Kosten teilen würden. Herr Exler antwortet, dass 19 Anlieger und 2 Gewerbetreibende sich die Finanzierung teilen müssten.


Herr Fillmer merkt an, dass die Stadt in der Verkehrssicherungspflicht für die Straße steht und dass zumindest beim Fußweg eine Verbesserung stattfinden sollte. Fraglich ist allerdings auf welcher Seite der Dammzollstraße ein Fuß-/ Radweg sinnvoll ist.


Herr Schulze unterbricht die Diskussion und möchte, dass das Thema im Bau-Verkehrs- und Umweltausschuss erneut besprochen wird. Das Bauamt soll bis zum nächsten Ausschuss prüfen, welche Möglichkeiten für den grundhaften Ausbau in Betracht gezogen werden können. Es soll geprüft werden, ob eine Einbahnstraßenregelung den Erfordernissen entspricht.


Herr Chrobot weißt nochmals auf die Zuständigkeit der Stadt bezüglich der Verkehrssicherungspflicht hin.


Frau Hölzner schlägt vor, mit den Leistungsphasen 1-2 zu beginnen und einen Planer zu beauftragen, um eine kostengünstige Variante (eventuell auch ohne Fuß- und Radweg) zu finden.


Herr Fillmer stellt die Frage, ob es eine Möglichkeit wäre, die gesamte Straße als Fuß- und Radweg zu sanieren? Als Beispiel nennt er den Radweg vom TeichGut Peitz nach Maust.


Herr Gellner stellt den Antrag auf Verschiebung des Top 4: Information zum Beschluss zum grundhaften Ausbau der Dammzollstraße 3. BA, in den Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss am 25.10.2012.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.



Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen