Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschluss:


Die Gemeindevertretung Tauer stimmt der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Nordufer Großsee mit dem in Anlage dargestellten Geltungsbereich generell zu.

Die Finanzierung der Planungsleistung ist von der Interessengemeinschaft Nordufer Großsee zu übernehmen.




Herr Winkel von der IG Nordufer erhält Rederecht. Er macht wiederholt Ausführungen zum momentanen Stand der Bebauung. Weiterhin erklärt er, dass sich die IG Gedanken über den zukünftigen Bebauungsplan gemacht habe und gibt diese wieder. Schwerpunkt sei ausschließlich der Bestandsschutz.


Die Bürgermeisterin erklärt, dass die Gemeinde nicht verpflichtet ist, einen Bebauungsplan für dieses Gebiet aufzustellen. Es handelt sich um ein Landschaftsschutzgebiet, in welchem Splittersiedlungen eigentlich nicht erwünscht sind.

Herr Winkel verweist auf die lange Zeit, in der die Eigentümer nunmehr schon ihre Wochenendgrundstücke nutzen und pflegen würden.

Herr Kurz ist der Meinung, dass durch den Bebauungsplan alle wichtigen Regelungen festgelegt werden und dass dies doch im Sinne der Gemeinde liegen würde.

Herr Exler erklärt nochmals kurz den Sachverhalt

Herr Geist verweist auf das Protokoll der letzten Sitzung. Vor der Beschlussfassung des B-Planes sollte der Sachverhalt abgeklärt werden, ob es einen Bestandsschutz für das Grundstück Schweitzer gäbe.

Frau Kallauke sollte im Amt abklären, ob es aus dem bestehenden Schriftverkehr zwischen der Familie Schweitzer und dem Landkreis ersichtlich ist, dass ein Bestandsschutz besteht.

Die Bürgermeisterin sagt, dass dieser Schriftverkehr leider beim Landkreis nicht mehr auffindbar ist. Es existiert auch im Amt Peitz nur ein Schreiben zwischen Frau Schweitzer und dem Landkreis zu dem Grundstück Schweitzer. Das Amt und die Gemeinde sind der Meinung, dass der Bestandsschutz besteht, da auf diesem Grundstück eine durchgängige Nutzung erfolgte.

Herr Geist kritisiert die Verfahrensweise. Seiner Meinung nach ist der Sachverhalt, wie im letzten Protokoll festgehalten, auch in dieser Sitzung nicht geklärt. Deshalb könne wiederholt keine Entscheidung dazu getroffen werden.

Aus diesem Grund beantragt er die Vertagung.

Es wird über die Vertagung abgestimmt:


Ja: 3 Nein: 4


Da die Mehrheit der Gemeindevertreter gegen eine Vertagung ist, kommt es nunmehr zur Beschlussfassung.



Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 10

Davon anwesend 7


Abstimmung 3 JA- Stimmen 4 NEIN Stimmen 0 Enthaltungen


Der Beschluss wird abgelehnt.