Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Repräsentationssatzung der Stadt Peitz.




Die Prüfung des Finanzamtes Calau hat ergeben, dass Sachleistungen an ArbeitnehmerInnen, die ausgeschieden sind, gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerpflichtig sind. Die Freigrenze von 44,00 EUR darf nicht überschritten werden.


Die Verwaltung hat dem Sachverhalt Rechnung getragen und die Repräsentationssatzung dahingehend geändert, um ArbeitnehmerInnen, die aus dem aktiven Arbeitsleben ausgeschieden sind, keinen Nachteil zu verschaffen.


Die Zuwendungen werden jetzt auf 40,00 EUR festgesetzt. Die Satzung ist entsprechend zu ändern.


Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.


Der Beschluss wird zur Abstimmung gebracht.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 17

Davon anwesend 14


Abstimmung 14 JA- Stimmen 0 NEIN Stimmen 0 Enthaltungen